Alter, Falter, was Du für ein Theoretiker im rosaroten Traumland Du bist.
NIEMAND entbindet einen volljährigen von seiner Verpflichtung, sich an Recht und Gesetze zu halten und sich von der Verkehrstüchtigkeit seines Gefährtes zu überzeugen. Egal ob an diesem Tag 18 geworden oder schon kurz vor dem Riechen an der Grasnabe!
Er hat ein Auto gekauft, das er vorher besichtigt hat. Der Verkäufer hat ihm keine Möglichkeiten verwehrt, sich der Eigenschaften des Fahrzeuges zu überzeugen (davon gehe ich jetzt einfach mal aus, wenn er das Fahrzeug zur Besichtigung bereitgestellt hat). Der FAHRER ist in jedem Fall dazu verpflichtet, sich von der Verkehrstüchtigkeit des Autos zu überzeugen. Das lernt man schon in der Fahrschule, dass niemand einen davon entbindet. Das muss der FAHRER, nicht der Halter, und auch nicht der Verkäufer!! Soviel zum Rechtlichen. Insofern erkenne ich absolut keinen Verstoß des Verkäufers. Moralische Fragen hier außen vor!
Dass ich vom Fahren in dem Zustand abrate hat NICHTS mit damit zu tun, dass er einen Gegenstand gekauft hat, den er besichtigt hat und sich von seinen Eigenschaften persönlich überzeugen konnte. Sondern WENN und SOBALD man zu der Erkenntnis kommt, dass das Fahrzeug nicht der StVZO entspricht, dann sollte man das Fahrzeug auch nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen. Egal zu welchem Zeitpunkt man zu dieser Erkenntnis gekommen ist!
Komm mir jetzt übrigens nicht mit einem Urteil zu einem Händler. Ein Händler handelt gewerblich. Ein privater Verkäufer eben nicht, und das ist ein riesiger Unterschied! Händler haben ganz andere Pflichten, wie z.B. eine Gewährleistungspflicht.
So, jetzt kannst Du wieder mit Deiner rosaroten Moral-Predigt über den Verkäufer kommen und den Jungen wuschig machen