Ich nehme mal an, dass du ihn bereits zur Nacherfüllung aufgefordert hast. Jetzt kommt es auf dich an, was in deinem Interesse liegt. 1. Mangelhafte Sache behalten und Preis mindern 2. Rücktritt und Rückgewähr der jeweils bezogenen Leistungen In deinem Interesse wäre sicher Variante 2, da du dir so den Verkauf des ungewollten Differentials ersparen würdest. Ein Schadensersatzanspruch steht dir dann ebenfalls zweifelsfrei zu. Lediglich die Durchsetzung des Anspruchs könnte im Zweifel schwierig sein. Wichtig zu wissen ist es, in welcher Art und Weise ihr in Kontakt getreten seid. War es nur telefonischer Kontakt, gestaltet es sich schwieriger. Auf jeden Fall solltest du alles, was du schriftliches finden kannst versuchen zu verwerten. Hast du eine Anzeige aufgegeben und er sich darauf gemeldet oder umgekehrt? In jedem Fall wäre ein Ausdruck der Anzeige hilfreich. Sollte sie bereits "gelöscht" sein, solltest du dich mit den Betreibern in Verbindung setzen, sodass diese dir aus einem Backup eine Kopie zukommen lassen. Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, würde ich den Weg zum Anwalt in Betracht ziehen, wenn nicht, erst einmal eine unverbindliche Beratung einholen. Wenn du hartnäckig bist, stellen dich die Fachangestellten auch direkt telefonisch zum Anwalt durch, auch wenn er oft "keine Zeit" hat. Darauf habe ich bisher immer bestanden und eine kurze Rechtsauskunft bereits am Telefon erhalten. Nimmt sich ein Anwalt nicht einmal dafür Zeit, such dir einen anderen. Wenn du Glück hast zeigt er sich bereits nach dem ersten Anwaltsschreiben beeindruckt, wenn nicht bleibt es im Einzelfall zu klären, ob sich weiteres Vorgehen dieser Weise lohnen würde. Erst dann und nur dann würde ich einen "Hausbesuch" in Betracht ziehen. Also letzten Strohhalm quasi. Du kennst den Typen nicht, weißt also nicht wie er reagiert.