Das ist nicht korekt Die BE erlischt nur dann, wenn andere durch die Modifikation in Gefahr gebracht werden oder eine Gefahr von der Veränderung am Fahrzeug selbst ausgeht. Was bei nicht schleifenden felgen mit der nötigen traglast und den richtigen reifen nicht der fall ist. Problem Erkläre das mal einem Blauen Ritter der fest von falschen Tatsachen ausgeht. Steht aber so in der stvo