Was kennt man und was kennt man nicht? Was nicht drinsteht wurde auch nicht gesagt, so einfach ist das. Am Ende gilt nach wie vor "gekauft wie gesehen"! Beweise mal einem VK, dass er einen Mangel wissentlich verschwiegen hat und das wirtschaftlich sinnvoll bei den Streitwerten um die es hier geht. Moin, Du hast "relativ" Recht, aber auch nicht zu 100%. Ich, bzw. meine KFZ-Werkstatt lässt sich die Kenntnisnahme von Mängeln, die NICHT behoben wurden, vom Kunden unterschreiben; damit ist der Kunde in Kenntnis gesetzt. Taucht das Fahrzeug mit einem neuen Besitzer irgendwo auf (die VOLVO- / SAAB-Szene ist recht übersichtlich) und die Mängel sind nicht behoben, so wäre die Beweisführung sehr simpel. Es dient der beiderseitigen Sicherheit bei Kaufvertägen, wenn ALLES Bekannte aufgeführt wurde. Richard