Ich hatte mir mal den genauen Gesetzestext angeschaut (gibts irgendwo im I-net...) und wenn ich mich noch halbwegs richtig erinnere, dann max. 10% der Scheibenfläche, aber nicht über 0,1m². Das bedeutet beim E30 max. 8cm oder sowas hoch (die Scheibe ist oben meine ich ca. 120cm breit).