Auch von meiner Seite ein bisschen Geplauder aus dem wahren Leben...
Ich habe kurz vor Weihnachten meinen 29 und 30, e30 meines Lebens gekauft.
Der 30. ist ein unspektakulärer Kauf gewesen, der mir zufällig vor die Flinte lief. Eine diamantschwarze 4türige Limousine als 318iA aus 1. Hand mit glaubhaften und weitestgehend belegbaren 131.000km. Innen wie außen im super gepflegten Zustand, keine Extras außer Schiebedach und Servo. Sogar das Bavaria Mono ist noch unangetastet. HU abgelaufen, Auto ging einen Tag nach Kauf anstandslos und mängelfrei übern TÜV.
Der Kauf meines 29. BMW e30 ist hingegen eine echte Herausforderung. Es handelt sich um ein Cabrio. Das Auto wollte ich 2015 schon mal kaufen, der Käufer zog aber seine Verkaufsabsicht zurück, bevor ich kam und teilte mir mit, er habe den Brief verschlampt. Vor ein paar Wochen rief er mich an (hatte meine Nummer noch gespeichert) und fragte, ob ich Interesse an dem Auto habe. Das Auto wurde seit etwas über 3 Jahren nicht mehr bewegt, ist aber immer noch zugelassen. HU natürlich abgelaufen. Besichtigungstermin erst knapp 2 Wochen später möglich, Preis wurde vom Verkäufer benannt und von mir voll akzeptiert. Kaufvertrag wurde abgeschlossen, Geld komplett überwiesen. Brief immer noch verschwunden, so wie 2015 auch, wurde aber im KV festgehalten.
Fzg-Übergabe aufgrund von Schichtarbeit usw aber erst in der Woche vor Weihnachten.
Am Tag der Übergabe kommt Anruf vom Verkäufer, er will das Auto nicht mehr abgeben. Er hat es sich anders überlegt. Aber: Ich habe es mir nicht anders überlegt, Fzg. ist rechtlich mein Eigentum, ich bin jedoch nicht der Besitzer. Lange Rede: Heute habe ich einen Termin beim Anwalt, Zwei Abmahnungen zur Herausgabe des Fahrzeugs sind mit Frist verstrichen. Das Cabrio habe ich zwischenzeitlich mit Parkkrallen gegen unbefugtes Bewegen (und möglichen, anderweitigen Verkauf?) gesichert. Anschließend mit Selbstanzeige meinerseits bei der Polizei, dass ich evtl. eine Ordnungswidrigkeit begangen habe...
Unternehmungen, mir das Geld zurück zu überweisen gab es nicht, der Verkäufer hätte meine Bankverbindung angeblich nicht. Zur Erinnerung: Den vollen Kaufpreis habe ich überwiesen...
Bin auf den Anwaltstermin heute gespannt, rechtlich ist die Sache eindeutig, aber Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich 2 verschiedene Paar Schuhe...
In diesem Sinn: Ein frohes Neues Jahr an alle - und lasst euch nicht ärgern