damit meinte ich nicht die ganzen entstandenen nebenkosten, sonderen eher wie der schaden abgerechnet wird und wie er wirklich, das ist für viele nicht klar gestellt, instandgesetzt wird. sollen die leute ihre mietwagen und den ganzen krams auch haben, ist mir ja wurst, aber wenn man immer so alles ausschöpft, wozu die meisten neigen, dann soll man sich aber über die versicherungsprämien nicht wundern. Nicht der Geschädigte ist der Böse sondern die, die mit der Instandsetzung gutes Geld verdienen. Erklär mir einmal, wie ein Lackiererbetrieb für eine halbe Tür zu lacken über 800,- EUR ruhigen Gewissens mit der Versicherung abrechnen kann. Die Rechnung hatte Hand und Fuß und wurde über die Versicherung reguliert. Ich als Geschädigter in dem Fall hab mich aus der ganzen Schadensabwicklung heraus gehalten. Der Schaden wäre locker mit Smart-Repair zu beheben gewesen. Anderes Beispiel. Einem Arbeitskollegen ist eine Schneelawine vom Firmengebäude auf seinen flammneuen BMW Z4 gestürzt. Die wirklich kleinen Beulen im Blech werden nicht herausgedrückt sondern Haube sowie Dach komplett getauscht. Die BMW hat hierfür über 3000,- EUR der Versicherung in Rechnung gestellt. Frank Vorab: Ich bin weder Schadensachbearbeiter noch Kfz-Sachverständiger. Daher ist mein Geschreibsel sicher nicht der Weisheit letzter Schluß. Man kann aber mal grundsätzlich davon ausgehen, dass eine Versicherung kein Interesse daran hat, zuviel Geld auszugeben. Das gilt ins Besondere dann, wenn man grob weiß, wie die Kostenbilanz der meisten Autoversicherer aussieht (Combined ratio 2010 im Schnitt 103%, d.h. jedem 1,00 Euro Beitrag stehen 1,03 Euro Ausgaben gegenüber). Wenn ein Sachverständiger/Gutachter einen Schaden nach bestem Wissen und Gewissen bewertet, dann muss sich die Versicherung erstmal darauf verlassen können, dass an sich richtig erfasst wurde. Teilweise gibt es sicher "Meinungsverschiedenheiten" hinsichtlich der kalkulierten Stundensätze... Smart Repair ist m.W. nur für wenige Schäden überhaupt anwendbar, da es eher als Ausbessern eines Schadens angesehen wird, denn als "richtige" Reparatur. So lange deutsche Gerichte das so beurteilen, hat der Geschädigte eben das Recht auf "klassische" Reparaturmaßnahmen wie Austausch der beschädigten Teile und großflächige Lackarbeiten. Gruß Markus