Naja - es ist das Originalteil und hiervon ist nichts zu erwarten:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
und trotzdem führt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Mich interessiert, wie Deine Argumentationskette für diesen Fall aussieht. "Das ist nicht nachweisbar" gilt nicht.