Das mit den Mehreren Jahren ist nicht richtig ich hatte auch Probezeitverlängerung und Nachschulung und habe meinen Touring damals mit 1.13 Pro Mille gegen einen Baum gefahren! 6 Monate Führerschein weg und keine MPU! MPU ist ab 1.6 Pro Mille Pflicht und alles was drunter ist da liegt es im ermessen der Zulassungsstelle! Von meinem Kumpel der Bruder ist 26 Studiert in Landshut und er wurde mit über 1.6 Pro Mille erwischt! (Da meint man mit dem Alter wird man weisser) Jedenfalls MPU muss er machen aber den Führerschein bekommt er im November diesen Jahres wieder (vorrausgesetzt er hat die MPU bis dahin) und passiert ist es im Dez 07! Also mehrere Jahre weg kannst vergessen! Minimum bei Alkohol delikten sind 6 Monate Entzug der Fahrerlaubniss dazu kommt noch wenn der Schein länger als 2 Jahre weg ist muss er noch mal die Fahrschule besuchen. Davon ganz abgesehen von 0.1 - 1.1 Pro Mille ist es eine Ordungswiedrigkeit und alles was über 1.1 ist (bei mir waren es 1.13) ist es eine Straftat! (Mein Unfall passiere am 08. Januar 2006 1.13 ProMille + Unfall, Probezeitverlängerung und Nachschulung war scho, ich musste ein Seminar besuchen, Keine MPU und im September 2006 bekam ich meinen Schein wieder, 1800Euro Strafe musste ich zahlen und die 1. 2 Jahren durfte ich nur maximal 9 Punkte bzw. 2 B Verstösse oder einen A Verstoss haben sonst währe er wieder weg gewesen)