War ein Seat;-) Bei der geringen Summe verlangt die Versicherung ganz sicher keine Vorführung. Und bei Betrugsvorwurf ist er in der Beweispflicht (der Zweifelnde). Kann man sich sparen, hiergegen anzugehen. Wenn, hätte werden können, völlig egal. Es gibt einen Kostenvoranschlag, ob oder ob nicht repariert wird, ist im Prinzip egal. Genausogut kann sich der Geschädigte den Betrag unter Abzug der MwSt. auszahlen lassen, eine Reparaturpflicht besteht nicht. Und wer will der Werkstatt erklären, wie sie was zu machen hat?