die auf der batterie noch angegebene amperezahl ist der kälteprüfstrom. Kälteprüfstrom für Starterbatterien nach verschiedenen Normen (Kaltstartstrom ist ein Maßstab für die Startfähigkeit einer Batterie bei tiefen Temperaturen von -18°C) 1. DIN (Deutsche Industrie-Norm) 43 539 T 2 Test wird bei -18 °C durchgeführt. Die vollgeladene Batterie wird mit Kälteprüfstrom (I cc ) bis 6 V entladen. Die Spannung soll nach 30 Sekunden noch mindestens 9,0 V (U 30 ≥ 9.0 V) und die Zeit bis zur Erreichung von 6 V noch mindestens 150 Sekunden (t 6V > 150 sec) betragen. 2. SAE (Amerikanische Norm) Test wird bei -18°C durchgeführt. Die Entladezeit mit dem Kälteprüfstrom bis 7,2 V soll mindestens 30 Sekunden betragen. 4. EN (Europa-Norm) 60095-1 Test wird bei -18°C durchgeführt. Die Entladezeit soll nach einer Entladung mit dem Kälteprüfstrom I cc bei einer Schlussspannung von 7,5 V mindestens noch 10 Sekunden betragen. Außerdem muss die Batterie noch 2 weitere Anforderungen erfüllen. Die Zeit bis 6 V Schlussspannung soll betragen: Nach C1: t 6V ≤ 90 Sekunden Nach C2: t 6V ≤ 150 Sekunden Da die vorgeschriebenen Stufungen in der EN definiert sind, sind die Ströme durch Auf- bzw. Abrundungen anzupassen: 200 – 300 A - Stufe 20 A (220, 240, 260, 280 A) 300 – 600 A - Stufe 30 A (330, 360, 390, 420, 450, 480, 510, 540, 570 A) 600 – 800 A -Stufe 40 A (640, 680, 720, 760 A) > 800 A - Stufe 50 A