Naja.....aber gesetzlich besteht halt die Versicherungspflicht! Und da das Auto zugelassen war, muss es auch versichert gewesen sein! Wenn die Versicherung dich also raus schmeißt - oder kündigt wie in deinem Fall, würdest du gegen das Gesetz verstoßen (Pflichversicherungsgesetz) und dich strafbar machen! Strafbar kannst du dich gem. §15 StGB nur machen, wenn du vorsätzlich handelst. Dazu reicht jedoch leider schon der Eventualvorsatz - d.h., dass du es zumindest billigend in Kauf genommen hast. Das trifft zu, da es dein Fehler war die Post nicht gründlich zu lesen - es war dir somit möglich. Wenn man so willl hast du also eine seit zwei Jahren andauernde Straftat begangen. Du kannst wirklich von glück reden, dass es nicht zufällig rausgekommen ist, denn deine "Ausrede" mit den zwei änlchen Kennzeichen hätte sicherlich keinen Richter beeindruckt. Fraglich hierzu ist jedoch wirklich ob die Versicherung Geld verlangen kann. Die Versicherungen sind zwar alle miteinander verknüpft - womit ich denke, dass es recht schwer wird - aber was wenn du denen erzählst du bist mit dem einen Auto seit dieser Zeit bei einer anderen Versicherung? Das kann dir doch keiner nachweisen, zumal Versicherungsnehmer nicht Halter (/sprich DU) sondern jeder andere sein kann (Freundin, Tante, Onkel, Vater oder sonst wer) Ich glaube das kann dir die Versicherung im Leben nicht nachweisen. Und ausserdem geht es die auch nen feuchten Dreck an wo und wer dein Auto versichert hat! Also - versuch es! Ich würde es auf jeden Fall probieren. soooooo long, Kurty