Das ehrt dich, hätte ich auch so gemacht. Ist das das Problem des Vorbesitzers wenn du dir das Teil nicht mal anschaust bevor du es selber weiter verhökerst? Miese machen gehört zum "Geschäftsrisiko" genauso wie gut daran verdienen. Wenn das so ist kannst du den auch ganz weg lassen, wenn der da steht gilt der auch, was anderes ist es bei falschen Beschreibungen und das ist hier offensichtlich nicht gegeben. Ich zitiere dich:" An sich will ich das Ding nicht umtauschen, selbst in dem Zustand bekomme ich beim weiterverkauf meine 80€ wieder, wenn ich es repariere vielleicht mehr ..." Ich schon, wenn du Gewinn gemacht hättest, hättest du den Verkäufer daran beteiligt? Für deinen Verlust durch deine eigene Handlungsweise soll er aber gerade stehen. Wenn du Rechstmittel einlegst mit Sicherheit, weil es keine Handhabe gibt und du deinen Anwalt bezahlen mußt (der dir natürlich erstmal erzählen wird das du mindestens bis zur europäischen Menschenrechtskommission gehen mußt, er verdient ja daran ), ansonsten sie weiter oben... Ich würde es unter Verlust abbuchen (was es warscheinlich nichtmal wird, wenn du willst nehme ich das Teil zu deinem Kaufpreis, mache ein Lenkrad draus und zeige dir was passiert, mein Angebot steht!)...ansonsten wieder siehe weiter oben. Das keinen Spaß macht wenn nichts hängen bleibt ist sicher legitim, anderen die Schuld daran zu geben sinnlos. Gute und schlechte Geschäfte gehören zum Handel, es ist halt vom Vorteil wenn die guten überwiegen. Ich verdiene übrigens meine Brötchen als Verkäufer und das nicht erst seit gestern, du kannst davon ausgehen das ich weiß wovon ich rede.