Nein, in einem EU-Mitgliedstaat in dem man aus Brüssel gegängelt wird und zu allem Überfluss noch in Deutschland, wo bis auf das Atmen alles reglementiert ist 1A ist nun mal 1A. Ich würde das unter die Kategorie "zu weit aus dem Fenster gelehnt" einsortieren. Gruss Uwe Entscheidend ist das was im Kaufvertrag steht. Gekauft wie besehen/probegefahren, keine Eigenschaften zugesichert, keine Gewährleistung, Punkt. Der Anzeigentext ist sowas von egal, da man davon abweichende Merkmale ja ebend bei der Besichtigung/Probefahrt feststellt. Da kann der Typ sich Kopf stellen. Das einzige was einem auf den Fuß fallen kann sind nachweislich geschönte Kilometerstände (weil das inzwischen Strafrecht ist) und im Vertrag ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften die sich später als falsch raus stellen. (z.B. Unfallfrei)