Morgen abend wissen wir mehr. Hier ein Beispiel wo die Versicherung (KSA) erst nach 2. Verhandlungen und 1,5 Jahren gezahlt hat. Mein Vater hat seinen ML bei uns im Dorf in einer Senke vorn aufgesetzt!!! Das Ding hat an dieser Stelle 22 cm Bodenfreiheit. Da KSA den Schaden (Stoßstange vorn lackieren und beide Lippen erneuern, ca. 750 €) nicht bezahlt hat wurde geklagt. Der Richter wollte ein Gutachten, als Gutachter wurde einer mit 330 km Anfahrtweg bestimmt. Der hat dann ca. 2 ha vor Ort gerechnet und fotografiert(mein Vater stand die ganze Zeit dabei). Zum Schluß meinte der Gutachter, ein gutes Foto ist besser als alle Berechnungen und ist mit seiner E-Klasse in die Senke gefahren, bis er vorn so stark aufsaß dass das leere Auto von allein nicht wieder weg kam. Schaden an der E-Klasse: Schürze zerschrammt, NSW defekt. Die Berechnungen des Gutachters haben ergeben, dass ein Fahrzeug dass diese Stelle (öffentlche Nebenstraße im Dorfkern) nur schadenfrei passiert werden kann, wenn das Fahrzeug eine Bodenfreiheit von 26,2 cm hat. Selbst nach diesem Gutachten wollte KSA noch einen Vergleich aushandeln. Der Anwalt meins Vater hat wegen der Eindeutigkeit des Gutachtens abgelehnt. Im Urteil wurde der volle Schadensersatz minus MwSt zugesprochen.