Ich hab heute morgen mal bei der DEKRA in Mühlhausen angerufen und mich nach dem korrekten Ablauf der Abnahme zur Eintragung von Gasentladungslampen als Hauptscheinwerfer erkundigt. Als Daten habe ich meinen E30 angegeben und dass die kpl. Leuchteinheiten mit den Vorschaltgeräten vom E32, dort verbaut werden sollen. Dass die Befestigungspunkte verändert werden müssen wurde so akzeptiert. Es wurde lediglich darauf hingewiesen das die Scheinwerfer vibrationsfrei montiert sein müssen Da ja bei Fahrzeugen die erstmalig vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden, bei dieser technischen Änderung, lt. Gesetz, nicht einmal automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage gefordert sind, grenzt das die Kosten nach unten ein. Auf meine Nachfrage diesbezüglich war man vermutlich vorbereitet und konnte diesen vom Gesetzgeber genehmigten Punkt nicht nachvollziehen. Als ich dann erwähnt habe dass AWLR und SRA vorhanden sind, bekam ich zur Antwort dass man da ja theoretisch ja nur noch die Scheinwerfereinstellung und die Funktionsfähigkeit der verbauten Aggregate prüfen müsse. Wenn keine ABE für ALWR und SRA dafür vorliege. ABE ist natürlich da. Da für o. g. Leuchteinheiten schon eine Bauartgenehmigung (Diese Bauartgenehmigung ist lt. DEKRA nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden) vorliegt, sollte sich nach der ersten Vorauskunft, da ja nur die Befestigungspunkte geändert werden, eine Änderungsabnahme ohne weitere Auflagen möglich sein. Die Kosten liegen aber nicht wie schon genannt im „einige Tausender-Bereich“, sondern bei 50 €. Auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle war zu erfahren, dass mit dem Protokoll einer Änderungsabnahme der DEKRA ohne weitere Prüfung ihrerseits, die Korrektur der Fahrzeugpapiere erfolgt. Die Kosten hier, 30 €. Ein lichttechnisches Gutachten wird bei o .g. Änderung nicht benötigt. Diese Gutachten werden erstellt wenn ein Scheinwerfer erstmalig im Bereich der STVO Verwendung findet. Z.B bei der Produktion eines neuen Autos. Das Infoblatt des KBA, s. o. bezieht sich auf die momentan angebotenen Umrüstsets bei denen in Scheinwerfer, deren Bauartgenehmigung Halogenleuchtmittel vorsieht, das Leuchtmittel verändert wird. Das dies in Deutschland nicht STVO-konform ist, darauf weisen die meisten Händler am unteren Ende ihres Angebots hin.