da ist wieder der problem: eine krähe hackt der anderen kein auge aus und wenn doch wirds als "gefälligkeitsgutachten" augelegt... die geschichte hatten wir bei meiner sis, als sie statt der ersten diagnose "leiche verspannung" vom hausarzt im krankenhaus dann ein schleudertrauma haben sollte (halskrause lässt grüßen). 3 oder 4 tage später hat sie eine freundin mit einer spotverletzung zum sportarzt gefahren... und er unter die halskrause gesehen. von ihm kam die erste richtige diagnose --> verspannung ja, aber nur wegen 2 ausgeränkter halswirbel! ende vom lied: die gegnerische versicherung (huk) "hat den personenschaden nicht anerkannt" und wir hätten vor gericht ziehen müssen; ohne großartige aussicht auf erfolg, wegen der ersten falschen diagnosen ich will dir jetzt nicht die hoffnung nehmen, sondern dich warnen zuviel geld zu investieren... (und in ihrem fall war nach einer schmerz/entkrampfungsspritze dem einränken auch alles wieder im lot... das sieht bei dir ja leider anders aus ) versicherungen, insbesondere oben genannte, haben festangestellte anwälte, die nichts anderes zu tun haben also sowas bis zur letzten instanz laufen zu lassen. leute zermürben und am ende einen vergleich erringen... oder warten, bis sich der gegener die verhandlungen nichtmehr leisten kann ist das ziel ziel davon ist es möglichst viele urteile, die wiederrum für andere verhandlungen als grundlage genommen werden könnten zu vermeiden und sowas nennt sich rechtsstaat gruß cabbiman