Das ist richtig, mit Abschluss des Versicherungsvertrages hast Du der Versicherung eine Regulierungsvollmacht gegeben. Das ist ja auch im Interesse der Versicherung. Genauso ist es im Interesse der Versicherung bei so einem Bagatellunfall, eine möglichst einfache Regulierung herbeizuführen. Die Schäden hier werden sicher im kleinen 4stelligen Bereich sein. Einigen sich die Versicherungen auf 50/50, haben sie den Vorteil, dass die Kosten wahrscheinlich so hoch sind, das der Versicherungsnehmer das nicht selbst übernehmen will. Andererseits ist der Schaden so gering, dass es sich auf die Zeit (mehrere Jahre) für die Versicherung rechnet, wenn der Versicherungsnehmer im nächsten Jahr hochgestuft wird. So haben dann beide Versicherungen etwas davon. das Versicherungen (eigennützig) so handeln, kann man auch mal in der Zeitung lesen Sie verkaufen einem ja auch eine Insassen-Unfallversicherung Im Bekanntenkreis hat jemand nach einigem hin und her mit Schiedsstellen am Schluss gegen seine Versicherung geklagt (und gewonnen), weil die Schadensregulierung nicht zu seinem Vorteil abgelaufen ist. Wenn ich mich richtig erinnern kann, war auch mal eine der größten Deutschen Versicherungen aufgefallen, weil bei einem Unfall die Gegner beide bei der selben versichert waren. Die Schadenregulierung war auch nicht zum Kundenvorteil. Ich traue einer Versicherung nicht. Oder nur dann, wenn mein Interesse auch das ihrige ist. Meines Wissens wirst Du hochgestuft, wenn eine Versicherung für einen Schaden eintreten muss. Unabhängig von Höhe oder Schuldanteil. Bei niedrigen Schäden kannst Du entscheiden, ob Du die Versicherung wieder schadensfrei stellst Wenn das stimmt, was du sagst, wäre dem Versicherungsbetrug ja Tür und Tor geöffnet.