Erst mal bin ich davon ausgegangenen, das der sonst so korrekte Georg nicht mit 200km/h im 10 Meter Abstand hinter seinem Vordermann herfährt. Also von Verkehrssituationen, wo zwischen der linken und der rechten Spur relativ wenig Geschwindigkeitsunterschied besteht. Und zu deiner Frage der Einschränkung. Wenn jemand auf der rechten Spur deutlich und lang genug anzeigt, das er den Vordermann, auf den er aufschließt, überholen will, dann hat der Hintermann ihm dieses zu ermöglichen. Selbstverständlich kann auch auf der Landstraße jemand vor Dir zum überholen ausscheren, sofern die Verkehrssituation dieses zulässt und er Dir nicht so vor das Auto fährt, das Du mit auch mit halbwegs normaler Reaktionsfähigkeit Unfall nicht verhindern kannst. Da Du offensichtlich auf höhere Geschwindigkeiten anspielst. Wenn Du die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitest, erhöhst Du die Betriebsgefahr, die von deinem Fahrzeug ausgeht, deutlich. Und damit wirst Du selbst dann im Falle eines Unfalls mithaften müssen, wenn dein Unfallgegner eigentlich die Hauptschuld trägt. Und Genötigt werden kann nicht nur der arme Schnellfahrer, der Verkehrssituationen nicht richtig einschätzen kann, sondern, auch wenn das kaum zu glauben ist, durch unangepasste Geschwindigkeit kann es sein, das er andere Verkehrsteilnehmer nötigt. Auch wenn das mit deinem Fahrzeug sehr theoretisch ist, aber nur, weil Du irgendwann auf 200km/h beschleunigst, muss sich nicht alles von der linken Spur flüchten und Dir den Weg freigeben weil Du sonst "genötigt" würdest. Genau deine Einstellung führt dazu, das die linken Spuren auf der Autobahn zu voll sind. Weil keiner Rechts fahren will, wenn er nicht wieder zum überholen ausscheren kann, wenn Bedarf besteht.