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Vorwurf - Verkehrsunfall verursacht mit Fahrerflucht


Wurzelpeter
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Nun muss ich leider auch mal hier posten. Hab zwar gehofft das ich hier nichts suchen muss aber nun gut.

 

Gestern kam ein Brief das ich zu ner Zeugenvorladung muss weil ich wohl einen Unfall mit Sachschaden verursacht und mich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben soll.

Gleich vorneweg. An meinem Auto ist nicht ein Kratzer - nichts. Ich bin nirgends gegen gefahren und mir ist niemand ins Auto gefahren.

 

Folgende Situation wurde mir von dem netten Beamten am Telefon erklärt:

 

Eine 3Spurige Straße bei der die rechte Spur zur Parkspur wird und somit die Straße auf 2 Spuren verengt wird.

Mein Fahrzeug soll auf jener rechten Spur die Autos der anderen beiden Spuren überholt haben und beim Spurwechsel musste mein Fahrzeug plötzlich stark bremsen weil der Vordermann auch gebremst hat.

Das Fahrzeug hinter mit hat natürlich ebenso stark gebremst sodas sein Hintermann IHM raufgefahren ist.

 

Was wäre hier denn jetzt der eigentliche Tatbestand?

Mein Fahrzeug war ja in keinen Unfall verwickelt. Wieso sollte da eine "Fahrerflucht" vorliegen. Dann könnte ja genauso das Fahrzeug vor meinem "Fahrerflüchtig" sein weil es ja auch gebremst hat.

 

Villeicht hat jemand ja schonmal eine ähnliche Situation gehabt das er beschuldigt wird einen Unfall verursacht zu haben ohne direkt dran beteiligt zu sein.

 

Meine, zugegeben sehr einfache, Auffassung der Lage ist das der auffahrende nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten hat wenn er nicht rechtzeitig genug bremsen konnte.

 

Mich interessieren nun eure Meinungen zur vorgeworfenen Situation.

Projekt 300+ @ work :sabber:

:schrauben:

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hingehn und denen den vorfall schildern.

 

was sollst du denn sonst machen? deinem vordermann in den kofferraum ballern nur damit die anderen nich bremsen müssen?

 

das kind aufm zebrastreifen übern haufen fahren damit dein hintermann nich bremsen muss?

 

 

 

das einzige was sie dir ankreiden können wäre das rechts überholen. obwohl das wohl innerorts von nem guten anwalt in der luft zerrissen wird.

 

 

und ne unfallflucht kann nur dann vorliegen wenn dir bewusst ist das du nen unfall verursacht hast.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Ich gebe mal meinen laienhaften Senf dazu ab.

 

Der Auffahrende wird definitiv belangt, aber Du bist halt anscheinend der Verursacher.

 

Es könnte sein, dass der, der aufgefahren ist, eine Strafe zahlen musst, Du jedoch den Schaden.

 

Wie die Beweisführung da abläuft, und wer als Zeuge was aussagt, ist natürlich schwer absehbar.

Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png

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Da mach dir mal nicht zu viele Sorgen. Da versucht einer die Schuld abzuwälzen. In 99 % der Fälle ist aber der Auffahrende Schuld, weil der zu wenig Abstand gehalten hat bzw. nicht aufgepasst hat. Selbst wenn ein anderer wegen dir bremsen musste, den Abstand nicht eingehalten hat der Auffahrende.

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Das mit dem Anwalt ist meine überlegung ob es sich lohnt. Ich denke fast nicht das es lohnt. Ich hab keine Rechtsschutz und das wäre ja nicht nur eben "Akteneinsicht fordern" und mit 250€ gegessen sondern würde sicher teurer werden.

Da müsste die Verhältnismäßigkeit stimmen.

Für ne 100€ Strafe und nen Punkt brauch ich keinen Anwalt bezahlen der 350€ haben will. Nur mal so als Beispiel.

Projekt 300+ @ work :sabber:

:schrauben:

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hmmm... war es nicht so, das man bei fahrerflucht seinen schein abgibt?

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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Ich wurde eingeladen zur Zeugenvorladung. Im Ermittlungsverfahren zu meinem PKW BMW mit Kennzeichen X-YZ wird meine Aussage benötigt.

 

An dem Tag an dem etwas vorgefallen sein soll ist mir persönlich aber nichts außergewöhnliches aufgefallen das auf einen Unfall schließen lassen könnte. Deswegen ist der Text oben so formuliert.

Die Strecke auf der etwas passiert sein soll fahre ich mehrmals die Woche. Da weis ich nicht mehr was genau an Tag X zur genannten Uhrzeit passiert sein soll.

Wäre was vorgefallen könnte ich mich ja dran erinnern.

 

Für Fahrerflucht bei Sachschaden gibts nach meinen Recherchen übrigens 7 Punkte. Für rechts überholen gibts ne Geldstrafe von 30€.

Wobei hier aber überholen genauer definiert werden muss.

Die 3. Spur wird ja zur Parkspur. Da MUSS man ja von rechts nach links wechseln. Und wenn man die ganze Zeit rechts fährt und dann villeicht noch an ein oder 2 Autos vorbeifährt weil die Spur halt nicht so voll ist ist das eher ein vorbeifahren als ein Überholen.

 

Überholen würde ich so deuten das ich von der mittleren Spur rechts rüberfahre und vor einem oder 2 Autos wieder links reinfahre. Halt mit dem Ziel die Autos zu überholen und nicht mit dem Ziel die Straße zu entlasten indem man die leerere Spur nutzt.

 

Aber seis drum. Ich bin mir keiner Schuld bewusst und grade deswegen so verwundert und "erschrocken".

Projekt 300+ @ work :sabber:

:schrauben:

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Innerorts? Gehe ich mal von aus wegen der parkenden Autos? Dann gilt § 7 III StVO und du darfst fröhlich rechts überholen soviel zu willst.

 

Die Frage ist, wie knapp du dem Hintermann vors Auto gezogen bist, also wie der Abstand nach deinem Überholvorgang war.

Wobei ich selbst da kein Problem sehe, da DEIN Hintermann ja anscheinend noch ausreichend Platz zum bremsen hatte. Das der Kollege hinter DEM einen zu geringen Abstand hatte sollte eigentlich nicht dein Problem sein, sofern § 4 I gilt, d.h. du nicht ohne zwingenden Grund gebremst hast.

 

Aber außer eben die 2 Paragraphen zu lesen habe ich auch keine Ahnung!

 

Gruß Phil

http://www.imgbox.de/users/pilly/sig2.png

 

[Heute 13:59] jannis320iM20: du weisst echt nichts, du nordische weichbirne :D

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Innerorts ist rechts überholen erlaubt!

 

EDIT: Ok zu spät wollte den Paragraphen auch noch raussuchen ;)

Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht

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Also für mich sagt StVO §7 Abs.3:

 

Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

 

Nebenbei hast du deinen nötigen Sicherheitsabstand ja eingehalten, sonst wärst du dem Vordermann ja draufgefahren. Wie in der Fahrschule gelernt muss man schließlich immer darauf gefasst sein, auch stärker zu bremsen wenn es die Situation verlangt.

Für mich ist es eigentlich ein ganz klarer Fall, der Hintermann deines Hintermanns hat seinen Sicherheitsabstand nicht eingehalten bzw. gepennt oder war anders abgelenkt (wird ja immer noch gerne Telefoniter). Jetzt versucht man die Schuld bei wem anders zu finden.

 

Und Fahrerflucht sehe ich hier schonmal garnicht, wie soll man denn Fahrerflucht begehen wenn du von dem Vorfall nichtsd weist ? Das Vergehen der Fahrerflucht kann doch nur vorsätzlich begangen werden, dass setzt doch voraus das du etwas von dem Unfall mitbekommen hast. Und wenn es jetzt nicht der riesen Aufprall hinter dir war bekommt man das glaube ich nicht mit.

 

Das ist jetzt alles nur Gesetze lesen und Meschenverstand, ich bin weder Jurist noch habe ich irgendein richtiges Fachwissen :D

Grüße Fabian

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...wer sagt überhaupt dass DU gefahren bist... oder jemand anders... ist doch schon wieder ne Weile her ,und so genau kann man sich ja auch nicht mehr an alles erinnern...

Gruß Andi :)
 

Suche E30 cabrio,nahezu rostfrei,Motor egal,farbe NICHT rot

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Vorgeworfen wird dir schon mal gar nichts, sondern (sagst du ja selber) du bist lediglich als Zeuge vorgeladen.

 

Der Unfallverursacher war einfach der, der deinen Hintermann zusammengeschoben hat. Der (oder dessen Winkeladvokat) wird sich auf "Der hat mit Absicht gebremst um mich auffahren zu lassen." eingeschossen haben und der Geschädigte sagt natürlich zu Recht das das Quatsch ist, weil er verkehrsbedingt kräftig bremsen mußte. Als Zeuge benennt er dich, weil du das bestätigen kannst (selber scharf bremsen mußtest)

 

... und jetzt kommst du ins Spiel, weil Aussage gegen Aussage steht. Deine Aussage soll jetzt eine der beiden Versionen bestätigen und deshalb bist du als Zeuge vorgeladen.

 

Du sagst also alles so wie es war (wie du es auch gerade hier geschildert hast), der Unfallverursacher muß blechen und gut.

Gut das es dadurch mal einen von denen erwischt, schade das sie deshalb nicht noch zusätzlich eine verplättet bekommen.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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nd ne unfallflucht kann nur dann vorliegen wenn dir bewusst ist das du nen unfall verursacht hast.

 

Leg mal die Scheuklappen ab ;-)

 

Sicher kann ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nur unter Vorsatz geschehen, jedoch wird eine Aussage davon nichts bemerkt zu haben in der Regel seitens Justitia als bloße Schutzbehauptung abgetan und du bist dennoch am Po.

Ohne Rechtsschutzversicherung etc pp gibt es zudem noch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

 

Aber wie Bastelbert schon meinte: Du bist als Zeuge und nicht als Beschuldigter angeschrieben worden. Von daher ist das ja kein Problem.

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Eine 3Spurige Straße bei der die rechte Spur zur Parkspur wird und somit die Straße auf 2 Spuren verengt wird.

Mein Fahrzeug soll auf jener rechten Spur die Autos der anderen beiden Spuren überholt haben und beim Spurwechsel musste mein Fahrzeug plötzlich stark bremsen weil der Vordermann auch gebremst hat.

Das Fahrzeug hinter mit hat natürlich ebenso stark gebremst sodas sein Hintermann IHM raufgefahren ist.

 

Was wäre hier denn jetzt der eigentliche Tatbestand?

 

Das könnte auch ein Fehler beim Überholen sein inklusive Fahrerflucht etc.. Da könnten Punkte und die Haftung für den Schaden durch Deine versicherung etc. noch das geringste Problem sein. Unfallflucht ist ein Straftatbestand.

 

Ich würde mir definitiv einen Anwalt nehmen und erstmal die Aussage verweigern. Wenn die beiden Unfallbeteiligten sich einig sind, dass Du da sportlich überholt hast und den Vorausfahrenden geschnitten hast, oder aber auch nur der Geschädigte, dann wird sich die Versicherung des Schädigers mit Anwälten vor Gericht intensiv darum kümmern, Dir die Schuld "in die Schuhe zu schieben".

 

Will Dir keine Angst machen, aber nimm das nicht auf die leichte Schulter. Klar, bist Du erstmal Zeuge, aber das kann sich ganz schnell ändern. Und da Du verpflichtet bist, als Zeuge die Wahrheit zu sagen (als Beschuldigter dürftest Du lügen) wird Deine Aussage im Fall der Fälle eine sehr hohe Aussagekraft in allen folgenden Verhandlungen hierzu haben. Wenn Du also als Beschuldigter nachher ein anderes Lied singst, wirst Du erheblich an Glaubwürdigkeit einbüßen.

 

Falls Du weiter dem Irrglauben unterliegst, ohne Anwalt schadlos aus der Nummer rauszukommen, lies Dich wenigstens mal ein, unter welchen Voraussetzungen Du die Aussage verweigern darfst.

 

Wer kann eigentlich nach so langer Zeit wissen, dass Du am Steuer saßst ? Weißt Du das selber mit absoluter Sicherheit ? Oder stand das Auto vielleicht irgendwo und Ehefrau, Eltern oder Kinder haben einen Zweitschlüssel ? Oder stand das Ding bei nem Kumpel in der Halle, weil er wass an dem Auto machen wollte ? Nach so langer Zeit wüsste ich das nicht mehr. Oder wüsste ich das ganz genau ? :freak:

 

Alles klar ?

Der letzte Platz ist nie gefährdet !
 

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...was sollst du denn sonst machen? deinem vordermann in den kofferraum ballern nur damit die anderen nich bremsen müssen?

 

das kind aufm zebrastreifen übern haufen fahren damit dein hintermann nich bremsen muss?...

 

 

So ähnlich ist es uns mal passiert.

 

Linksabbiegen in der Stadt:

Ampel wurde grün, wir fuhren an, ließen den Gegenverkehr durch und bogen danach in die Straße ein. Allerdings meinte dort eine Dame, noch schnell zu Fuß über die Straße zu müssen. Anstatt die Dame umzunageln haben wir selbstverständlich gebremst. Und dann machte es auch schon "rumms" in unserem Heck. Auch hier hatte natürlich der Wagen hinter uns Schuld. Seine Versicherung hat den Schaden gezahlt und nicht die Versicherung der Dame, die -so meinen jedenfalls alle Beteiligten außer sie selbst- als Fußgängerin längst Rot hatte.

 

 

Tu, was die Vernunft nicht erlaubt!

 

 

 g040.gif

 

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Eine Vorladung von der Polizei kann man übrigens einfach so ignorieren, rein rechtlich können die einen nur "einladen". Dem muss man nicht folgen. Erst wenn was von Staatsanwaltschaft kommt oder vom Gericht muss man hin.

:drive:
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Sicher kann ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nur unter Vorsatz geschehen, jedoch wird eine Aussage davon nichts bemerkt zu haben in der Regel seitens Justitia als bloße Schutzbehauptung abgetan und du bist dennoch am Po.

 

naja es hat schon genug prozesse gegeben wo lkw-fahrer von vorwurf der unfallflucht freigesprochen wurde.....

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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das ist aber schon ein kleiner Unterschied :klug: meinste nich?

Bei einem 40-Tonner kriegste doch gar nicht mit, wenn dich ein Smartie mal kurz am Hintern kontaktiert.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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... aber bei nachweislich gar keinem Kontakt, sondern lediglich bloßer Anwesenheit (wie beim TE) soll man es mit bekommen? ;-)

 

Zeugenaussage machen, fertig.

Ist doch heute (leider) normal das sich irgendwelche auffahrenden Honks raus reden wollen. (genau die selben sind es dir dir am nächsten Tag die Karre "kaputt parken" und schnell abhauen)

 

Mein Bruder stand mal an ´ner roten Ampel, hinter ihn noch wer und beide wurden dann kräftig zusammen geschoben. Die Zusammenschieberin fühlte sich dann tatsächlich noch berufen der unfallaufnehmenden Polizei die Frage "dürfen die hier überhaupt stehen?" zu stellen. Ob danach ein Drogentest angeordnet wurde ist mir leider nicht übermittelt worden. :-D

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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ja schon klar jochen aber uhle behauptete ja das das grundsätzlich nich möglich ist.

 

 

unfallflucht ist immer nen vorsatz. und wenn man sich nicht bewusst ist das man nen unfall verursacht hat.....

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Um das einmal ganz kurz und knapp zu sagen:

 

Einer Vorladung der Polizei als Zeuge sowie als Beschuldigter muss man nicht Folge leisten (Punkt)

Erst wenn der Staatsanwalt zum Gespräch bittet...

 

Gruss Uwe

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unfallflucht ist immer nen vorsatz. und wenn man sich nicht bewusst ist das man nen unfall verursacht hat.....

 

Bin kein Experte aber das kann ich nicht glauben Mathes .

 

Bsp A : Fahrzeugführer A hört zb laut Musik und schneidet mit seinem Fahrzeug extrem ein anderes . Fahrzeug B weicht aus und kracht zb in ein geparktes Fahrzeug. A fährt einfach weiter .

 

Für mich ist A : Unfallbeteiligter und entfernt sich unerlaubt vom Unfallort ...auch wenn er sich dessen in diesem Moment nicht bewusst ist .

 

Bsp B : Fahrzeugführer A streift beim ausparken das daneben stehende Fahrzeug GANZ LEICHT und zieht ihm von vorne nach hinten einen leichten Kratzer in die Seite. Fahrzeugführer A bemerkt dies, läßt sich aber nichts anmerken und fährt einfach weg.

 

Entfernt sich A nicht unerlaubt vom Unfallort, nur weil man ihm nicht anmerkt, das Er der Verursacher ist ?

 

Gruß vom mittlerweile 3mal geschädigtem OHNE das sich irgendeiner dazu berufen gefunden hat es gewesen zu sein

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was hat das laute musikhören damit zu tun das er nen gefährliches fahrmanöver macht? :-Dnach so einem fahrmanöver kann keiner behaupten das er das nicht bemerkt hat was da hinter ihm passiert.

 

dagegen nen auto beim ausparken anzurempeln und es nicht zu bemerken ist durchaus im rahmen des möglichen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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