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Vorwurf - Verkehrsunfall verursacht mit Fahrerflucht


Wurzelpeter
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naja ich geh in erster linie mal davon aus das sich der verkehrsteilnehmer sonst an die regeln hält. da gehört ja nun laute musik oder das handy am ohr eben nich dazu. ;-)

 

du bist ja auch trucker. wenn du beim wenden nach rechts mit dem trailerheck links irgendwo einschlägst merkste da vorne auch nix von. :D

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Moin,

 

es spielt juristische überhaupt keine Rolle, ob man den Unfall tatsächlich gemerkt hat, ausschlaggebend ist, ob man diesen hätte bemerken müssen!

Wer sagt, dass der nichts bemerkt habe, weil z.B. die Musik so laut war...hat sich soeben selber voll "die Scheisse geritten".

 

Also:

Auch das "sanfte Touchieren" eines Fremdwagens und dann Wegfahren ist Unfallflucht.

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
Ein Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesucht

http://www.creme21-rallye.de/

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wer soll denn bestimmen ob das alles "bemerkbar" gewesen sein soll?

 

Im Zweifelsfall ein bestellter Sachverständiger.

 

Wenn eine Beule vorhanden ist, gilt es generell als "hätte bemerkt werden müssen"

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
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Welcher Paragraph der Straßenverkehrsordnung sagt aus, daß ein Autofahrer so zu fahren hat, daß er jederzeit sein Fahrzeug zum Stillstand bekommt, ohne andere zu schädigen?

 

Wenn Du verkehrsbedingt stark abbremsen mußtest, damit Du deinem Vordermann nicht auffährst, dann hast Du deine Schuldigkeit getan. Wenn ein weiterer Verkehrsteilnehmer es nicht mehr geschafft hat, ist das nicht dein Problem! Er hätte dann genügend Abstand zu seinem Vordermann halten müssen, damit er ihm nicht hinten auffährt. Punkt!

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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im zweifel passt immer paragraph 1 stvo.

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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wer soll denn bestimmen ob das alles "bemerkbar" gewesen sein soll?

 

Im Zweifelsfall ein bestellter Sachverständiger.

 

Wenn eine Beule vorhanden ist, gilt es generell als "hätte bemerkt werden müssen"

 

Richard

 

du widersprichst dir selber in ein und demselben post?

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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wer soll denn bestimmen ob das alles "bemerkbar" gewesen sein soll?

 

Im Zweifelsfall ein bestellter Sachverständiger.

 

Wenn eine Beule vorhanden ist, gilt es generell als "hätte bemerkt werden müssen"

 

Richard

 

du widersprichst dir selber in ein und demselben post?

 

Nein, überhaupt nicht.

 

Es gibt ja auch Unfälle, bei denen man nur indirekt, also ohne Blechkontakt, beteiligt ist, z.B.:

 

Man zieht auf die linke Spur und nötigt den dort Fahrenden zu einer Vollbremsung worauf ihm jemand draufknallt...So ist man der Verursacher ohne Beulen.

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
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wer soll denn bestimmen ob das alles "bemerkbar" gewesen sein soll?

 

Im Zweifelsfall ein bestellter Sachverständiger.

 

Wenn eine Beule vorhanden ist, gilt es generell als "hätte bemerkt werden müssen"

 

Richard

 

du widersprichst dir selber in ein und demselben post?

 

Nein, überhaupt nicht.

 

Es gibt ja auch Unfälle, bei denen man nur indirekt, also ohne Blechkontakt, beteiligt ist, z.B.:

 

Man zieht auf die linke Spur und nötigt den dort Fahrenden zu einer Vollbremsung worauf ihm jemand draufknallt...So ist man der Verursacher ohne Beulen.

 

Richard

 

 

und ich denke, genau darauf wollen die raus.

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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wer soll denn bestimmen ob das alles "bemerkbar" gewesen sein soll?

 

Im Zweifelsfall ein bestellter Sachverständiger.

 

Wenn eine Beule vorhanden ist, gilt es generell als "hätte bemerkt werden müssen"

 

Richard

 

du widersprichst dir selber in ein und demselben post?

 

Nein, überhaupt nicht.

 

Es gibt ja auch Unfälle, bei denen man nur indirekt, also ohne Blechkontakt, beteiligt ist, z.B.:

 

Man zieht auf die linke Spur und nötigt den dort Fahrenden zu einer Vollbremsung worauf ihm jemand draufknallt...So ist man der Verursacher ohne Beulen.

 

Richard

 

 

und ich denke, genau darauf wollen die raus.

 

Und selbiges gäbe eine Teilschuld von XX% (Entscheidung des Richters)

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...und genau deshalb: keine Aussage!

 

Allein schon eine Zeugenvorladung, in der einem etwas zur Last gelegt wird - das passt schon mal nicht.

Ruckzuck hat man als "Zeuge" in eigener Sache etwas zu Protokoll geben, was einem später als Beschuldigter sehr leid tun kann.

 

Gruss Uwe

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"Reden ist Silber, Schweigen ist Gold"

[geklaut aus der "Weisheit zum Tage"]

 

Trotzdem würde ich den Termin wahrnehmen und dann mal hören, was eigentlich Sache ist!

Auf eine Frage: "Nun erzählen Sie mal, was da am XX um YY auf der Dingsbumsstraße passiert ist" brauchst du ja nicht antworten.

Und wird dir konkret etwas vorgeworfen, muss der Beamte jetzt raus mit der Sprache.

Auch das muss im Befragungsprotokoll stehen; genauso wie deine Antworten.

Und wenn dir zum Schluss das Protokoll nicht gefällt; ohne deine Unterschrift ist es nichts wert.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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naja dann soll mal jutu erklären wie ich merken soll das dem hintermann einer draufgeknallt ist. :klatsch:

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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naja dann soll mal jutu erklären wie ich merken soll das dem hintermann einer draufgeknallt ist. :klatsch:

 

weil es geknallt hat natürlich :freak:

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

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Ähem... :watch:

Aktuell suche ich:

  • Lenkstockhebel aus Airbagfahrzeug mit BC2 oder Intensivreinigung
  • Bilstein Federn für's Cabrio in gut
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Der beste Tip wurde bereits gegeben. Nicht hingehen und ignorieren.

 

Wieso?

 

1. Mal angenommen der TE kann alles darlegen und die Polizisten überzeugen hat er nichts, aber auch gar nichts gewonnen. Höchstens Zeit und Geld geopfert.

 

2. Mal angenommen die Polizisten können bei der Aussage etwas finden, was widersprüchlich ist oder sogar irgendwie eine OWI o.ä. begibt der TE sich auf ganz dünnes Eis.

 

3. Der TE war alleine und wenn schon mehrere andere PKW beteiligt sind und genau diese Fahrer und vielleicht noch deren Beifahrer (Zeugen) etwas anderes ausgesagt haben, hat der TE auch nichts gewonnen.

 

4. Und falls du doch hingehen willst: Sag so wenig wie möglich. Keine Details. Du bist ganz normal gefahren und hast nichts bemerkt. Auf welcher Spur die warst und wann du wie überholt hast weißt du eben gar nicht mehr, das ist ja schließlich wochen her und gab ja keine besonderen Vorkomnisse.

Wenn du da anfängst: Ich fahre jeden Tag kann das heißen: Ich bin so sicher und kenne die Strecke so gut, ich fahre da wie ich will... ich kenne mich ja aus!

Wenn du da anfängst mir nach StVO darf ich aber dort doch rechts überholen... kann das für die heißen: Ah... siehst du, schnell noch vorbei und die anderen damit unnötig in Gefahr gebracht.

 

Das muss alles nicht so sein, aber jede Einzellheit die du dort erzählst kann man dir so und so auslegen und wenn dann mal vielleicht 3-4 Leute noch die für sich passenden Aussagen abgegeben haben stehst du möglicherweise ziemlich dumm da. Und dann hat dir die Aussage bei der Polizei nichts gebracht, außer Ärger.

 

 

Und wenn der der Brief von der Staatsanwaltschaft kommt kannst du immer noch überlegen was du sagen möchtest und ob du einen Anwalt einschalten willst.

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Aus der Vorladung, Erscheinen und Aussage als "Zeuge" wird man dann umgehend zum Beschuldigten

 

Nochmal von einem entfernten "Kollegen";

 

NICHT hingehen, NICHTs ausfüllen, nicht als "Zeuge" auftreten.

 

Die Sache bekommt Otto Normal nicht mehr hingeboten. Hoffe nicht auf goodwill, weil Du ja so nett als Zeuge aufgetreten bist. Wer sich in Gefahr begibt, kommt um.

 

Wenn Dein Lappen weg ist, nützen die guten Ratschläge hier nix mehr.

 

Anwalt hingehen.

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Und der tatvorwurf wird sein du hast rechts überholt und hast damit den Sicherheitsabstand des hintermannes verkürzt was ihn zu einem ungewohnt heftigen bremsen gezwungen hat und dann zum Unfall führte.

 

Ob du da alleine ohne zeugen überhaupt was gutes für dich bewirken kannst... eher nicht. Und du darfst ggf. Rechts überholen aber dann knapp vor dem dann hinterman ein scheren vielleicht nicht und wenn die zwei Nasen sagen es waren keine 5 Meter stehst du schon dumm da. Das du täglich dort lang fährst usw. Passt dann ggf. Zu diesem knappeb überholmanöver....

 

Wäre dann noch interessant ob die beiden unfallfahrer sich nicht vielleicht kennen... sowas führt ggf. Zu solchen Konstellationen.

 

Also wenn du uns hier auf dem laufenden hälst wäre das sicher interessant

 

Gesendet von meinem U9200 mit Tapatalk 2

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Ich habe mir nur den Vorfall durchgelesen. Gehe zur Polizei und lass dir mal den Tatbestand vorlegen,und ob es nun nur einen oder mehrere Zeugen gibt. Desweiteren muss dem Täter die Tat bewiesen werden,du hast das Recht zuschweigen. Nur ein Zeuge ist oft,, Ausssage gegen Aussage,,dann zu deinen Gunsten. Erstmal muss dir der Vorsatz genauso wie der eingriff in den Verkehr bewiesen werden. Sind mehrere Zeugen gegen dich ist das ganze schon belastender. Wenn durch dein Fahrverhalten ebend dieser Auffahrunfall passiert ist,hat der Auffahrende sowieso schuld,er muss so fahren das er jederzeit sein Fahrzeug zum stehen bringt.Viel erfolg.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Wenn durch dein Fahrverhalten ebend dieser Auffahrunfall passiert ist,hat der Auffahrende sowieso schuld,er muss so fahren das er jederzeit sein Fahrzeug zum stehen bringt.

 

Da muss ich dir widersprechen. Wenn jemand vor dir einschert, deinen Sicherheitsabstand drastisch verkürzt, in die Eisen steigt und du durch dieses unsinnige Manöver hinten drauf brummst ist dem nicht so. Problem der Beweisführung lassen wir an dieser Stelle ausser Acht...

 

Gruss Uwe

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Naja. Die beiden unmittelbaren unfallfahrer werden wohl den te als Verursacher sehen und damit sind es mindestens zwei gegen eine aussage. Wenn einer noch Beifahrer hatte.... noch dünmer. Das ist ja das problem

 

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Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Ich wüsste ja wirklich nichts von solch einem Vorfall. Was sollte ich denen da groß erzählen können. Wenn was besonderes vorgefallen wäre wüsste ich die Situation ja auch noch.

 

Ich werd mal schauen was die tolle Befragung bringt. Mein Auto wollen sie ja auch sehen. Wieso versteh ich zwar nicht aber sollen sie schauen :P

 

In knapp ner Woche bin ich vorgeladen.

 

Ich werde berichten wie es weitergeht.

Projekt 300+ @ work :sabber:

:schrauben:

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Wie gesagt sonderlich schlau ist das nicht. Aber mehr wie das du gefahren bist und auch die strecke solltest du nicht sagen. Weder wie schnell noch welche Spur usw. .

 

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Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Ich wüsste ja wirklich nichts von solch einem Vorfall. Was sollte ich denen da groß erzählen können. Wenn was besonderes vorgefallen wäre wüsste ich die Situation ja auch noch.

 

Ich werd mal schauen was die tolle Befragung bringt. Mein Auto wollen sie ja auch sehen. Wieso versteh ich zwar nicht aber sollen sie schauen :P

 

In knapp ner Woche bin ich vorgeladen.

 

Ich werde berichten wie es weitergeht.

 

Geh da nicht hin, sag nix und nimm Dir einen Anwalt ! :klug:

Der letzte Platz ist nie gefährdet !
 

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Ich gebe auch mal noch meinen Senf dazu:

 

Ähnliche Situation bei mir! Ich war allerdings derjenige der aufgefahren ist.

Rentner vor mir der scharf gebremst hat, weil aus einer Einfahrt ein anderer PKW "reingewitscht" ist. Ich, hatte gerade länger in den Rückspiegel geschaut, und hab es nicht sofort bemerkt. Schon saß ich dem Rentner im Kofferraum.

Die Polizei hat mich später als Unfallverursacher festgestellt, betonte aber, dass wenn man das Kennzeichen desjenigen hätte der die Vollbremsung verursacht hatte dann wäre ich aus der Sache raus.

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