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Vor knapp 3 Monaten geblitzt, was nun?


Gast woerkstatt
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Ich sehe hier keinen Straftatsbestand erfüllt.

 

Dein $344 besagt ja, dass die Behörde niemanden wissentlich oder absichtlich verfolgen darf, der nicht verfolgt werden darf.

Wissentlich oder absichtlich ist er sowieso nicht verfolgt worden, das geht ohne Probleme durch, wenn das Foto ihm halbwegs ähnlich sieht und er der Sohn der Halterin ist.

 

Zeigt er den Sachbearbeiter jetzt an, tut er das mit dem Wissen, dass er verfolgt werden darf, da er schließlich gefahren ist. Somit bezichtigt er jemanden einer Straftat in dem Wissen, dass dieser Straftatbestand nicht erfüllt ist.

Dieses Wissen ist normalerweise schwer zu beweisen, aber in diesem Fall könnte es seehr einfach werden.

Sollte der Ausdruck nur eine schlechte Kopie eines eigentlich sehr brauchbaren Fotos sein, liefert er nicht nur der Owi-Stelle das Zielfoto, sondern serviert dem StA auch den Beweis, dass er der Fahrzeugführer war, womit sein Wissen und somit die falsche Verdächtigung fest steht.

 

 

Ein ähnliches Spiel läuft übrigens auch, wenn er jetzt seine Mutter als Fahrerin angeben und sie dies bestätigen würde. Dann wäre er genauso wegen falscher Verdächtigung dran und seine Mitter auch noch wegen Mittäterschaft.

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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Das sie meist nicht so ´ne Welle machen, heißt ja nicht das sie es nicht könnten/dürften.

 

...und ich denke spätestens wenn man mit solchen Anzeigen kommt, wachen die Beamten dann auch auf. ;-)

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Wird er als Beschuldigter angeschrieben, unterbricht das die Frist, hat aber für die Behörden den Nachteil das sie ihn damit von seiner "Zeugnispflicht" entbinden. Wenn bei dir "ihnen wird zu Last gelegt" im Anschreiben stand, dann hat es unterbrechende Wirkung, für dich aber den "Vorteil" das du überhaupt keine Aussage machen mußt. Gleiches gilt, wenn sie den TE als Beschuldigten angeschrieben/ihn vorgeladen haben Leute wie der TE, sind natürlich ganz "clever". Die sagen einfach unwahrheitsgemäß "ich war es nicht" und wundern sich dann, wenn sie auch noch wegen Falschaussage drann genommen werden können, falls man ihnen doch nachweisen kann/will das sie es waren. Man hat ein Zeugnissverweigerungsrecht wenn man sich oder nahe Verwante belasten würde aber nicht das Recht zur Falschaussage!

 

 

Hi.

Das ist so glaube ich nicht ganz Richtig.

Ich kann als Beschuldigter Lügen ( Falschaussage) bis sich

die Balken biegen ohne dafür belangt zu werden.

Das bedeutet fürn TE, wenn er Beschuldigter ist, das er behaupten

und lügen kann wie er will.

Nur als Zeuge darf ich keine Falschaussage machen.

Gruß aus München.


Bearbeitet: von Mani1
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auch nicht ganz richtig; selbst als Beschuldigter darf ich mittels Falschaussage wissentlich keine andere Person der Tat bezichtigen!

Ansonsten sind natürlich Lügen erlaubt; sonst gäbe es ja kein Verfahren.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Stimmt, wenn der Befragungszettel eine Zeugenbefragung ist, darf ich keinen Mist erzählen oder verweigern wenn es mich oder Verwante belastet. :klatsch:

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Hallo, vielen Dank schon mal für eure Bemühungen.

 

-> Schon bei dem ersten Brief an meine Mutter kam Sie nicht als Fahrzeugführerin in Betracht.

 

-> Ich hatte noch nie eine allgemeine Fahrzeugkontrolle.

 

-> Ich habe einen "Anhörung im Bußgeldverfahren"-Wisch bekommen. (Wollen meine Meinung dazu)

 

-> Habe gestern das Blitzerbild angefordert, welches meiner Meinung keinen 100%igen Beweis erbringt dass ich gefahren bin, bedingt durch das Spiegeldreieck. -> LINK

 

-> Leider besitze ich selbst keine Rechtschutzversicherung.

 

-> Habe mal ein Verkehrsanwaltsbüro angeschrieben und hoffe dort auf positive Rückmeldung.

 

 

Was sagt ihr zum Blitzerfoto, es wurde meiner Meinung nach doch sehr seitlich geschossen, oder?

 

 

:beemwe:

 

Du versuchst eindeutig die Sache zu umgehen. Du hast doch gesagt, Du stehst dazu?

 

"-> Habe gestern das Blitzerbild angefordert, welches meiner Meinung keinen 100%igen Beweis erbringt dass ich gefahren bin, bedingt durch das Spiegeldreieck. -> LINK"

 

Du weiß es doch ganz genau, dass du es warst. Wenn deine Mutter nicht genauso aussieht und sonst keiner gefahren ist, ist das doch völlig unerheblich, da das Auto ja nicht als gestohlen gemeldet ist.

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Gib den Lappen ab und lern daraus. Muss nicht immer erst was passieren das man aufwacht oder?

 

Werde nicht einer von denen die erst wen sie jemanden geschadet haben mit dem Satz " warum hab ich nur" einsehen.

 

Im straßenverkehr gibt es nunmla spielregeln die man einhalten muss, genauso wie bei der formel 1 oder sonstigen rennsport. Lern daraus und steh dazu und überleg warum dort 70 sind, das hat eigentlich nen grund. Das ist meine Meinung.

8-/
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Ich würde mal sagen bei dem Bild hast du keine Chance. Die identifizieren dich ja schon an Hand deiner spitzen Nase und der Brille.

Lass gut sein,zahl und fahr 3 Jahre länger extrem vorsichtig.

Du solltest auch bedenken,beim 318iC geht der Tacho bei 70-100 ca.10km vor. D.h. du bist,wo 70 erlaubt war +26+3+10=Tacho 109 gefahren. War einfach ein bisschen zu schnell,sry.

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Hallo, vielen Dank schon mal für eure Bemühungen.

 

-> Schon bei dem ersten Brief an meine Mutter kam Sie nicht als Fahrzeugführerin in Betracht.

 

-> Ich hatte noch nie eine allgemeine Fahrzeugkontrolle.

 

-> Ich habe einen "Anhörung im Bußgeldverfahren"-Wisch bekommen. (Wollen meine Meinung dazu)

 

-> Habe gestern das Blitzerbild angefordert, welches meiner Meinung keinen 100%igen Beweis erbringt dass ich gefahren bin, bedingt durch das Spiegeldreieck. -> LINK

 

-> Leider besitze ich selbst keine Rechtschutzversicherung.

 

-> Habe mal ein Verkehrsanwaltsbüro angeschrieben und hoffe dort auf positive Rückmeldung.

 

 

Was sagt ihr zum Blitzerfoto, es wurde meiner Meinung nach doch sehr seitlich geschossen, oder?

 

 

:beemwe:

 

 

Hey. Also meiner Meinung nach bist du, wenn du es auch bist

gut auf dem Bild zu erkennen. Trotz Spiegeldreieck.

Schwierige Sache. Ist das Foto absichtlich verpixelt worden?

Sieht danach aus. Also ohne dem Verpixelten ist der Fahrer schon zu erkennen.

Es gibt auch Software um Fotos zu Entpixeln.

Ist meine Meinung.

Aber was weiß ich schon.

Bin auch nur ein Depp bei solchen sachen :-UU

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Gut, also an dem Bild gibt es nichts zu rütteln - ist als Brillenträger natürlich nochmal etwas schwerer. ;-)

 

Da hatte ich schon deutlich schlechtere Fotos von meiner Wenigkeit - auf einem bin ich mit den Augen halb hinter dem Spiegel und schieb mir gerade gefühlt einen kompletten Cheeseburger in den Mund. Trotzdem klar wieder zu erkennen. :-D

 

Zu den 26km/h sag ich nichts - nur weil ich in der Probezeit nicht erwischt wurde, fange ich nicht an, Steine zu schmeissen.

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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er hat sich aber korrekt an die 100kmh gehalten, wenn da nicht das 70er-Schild gestanden hätte.

 

Blöd gelaufen; aber bei dem Foto wird ein weiteres Abstreiten deiner Person als Fahrer nichts bringen!

 

Außer das Schild war in dem Moment nicht einsehbar (warum auch immer) oder das Messgerät war zu kurz hinter dem Schild gestanden.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

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Hallo, vielen Dank für eure Bemühungen.

 

Bin jetzt mit nem Anwalt in Kontakt aber wies aussieht werde ich nicht drum rum kommen :)

 

:beemwe:

 

Moin,

 

steh doch dazu!

 

Du bist zu schnell gefahren und zwar so viel zu schnell, dass es schon eine bewusste Geschwindigkeitsübertretung darstellt!

 

Wer mist baut, sollte auch "den Mumm" haben, diesen auszulöffeln!

 

:meinung:

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
Ein Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesucht

http://www.creme21-rallye.de/

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Wer mist baut, sollte auch "den Mumm" haben, diesen auszulöffeln!

 

Seh ich ein bisschen anders. Wenn es nur den Hauch einer Chance gäb um die Sache rumzukommen würde ich diese nutzen. Leider gibt's die Chance aber in diesem Fall nicht. Wenn er jetzt weiter abstreitet wird eine Gesichtserkennung angesetzt und das kostet dann extra.

Ist aber auch schon hart heutzutage. Als ich 18 war(1981)hatte ich auch ruckzuck 15 Punkte(ein paar davon noch aus der Mokickzeit).

Einzige Konsequenz,ab zum TÜV theoretische Prüfung wiederholen und weiterfahren.

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Ist aber auch schon hart heutzutage.

 

jaja ist schon hart einfach mal die knochen vom gas zu nehmen und sich nach den schildchen zu richten.

 

 

:klatsch:

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Hab die gleiche Geschichte hinter mir, auch mit Probezeit usw

Brief kam, alles so wie bei dir, Strafe bezahlt... nichts passiert.

3 Monate nach dem meine Probezeit vorbei war kam der Brief für die Nachschulung...

Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Vergehens.

Habe morgen meinen nächsten Termin beim Seminar^^

335€ -.-

Das mit den 3 Monaten ist in sofern egal, da bis dorthin der Bußgeldbescheid kommen muss, nach 3 Monaten ist dieser anfechtbar.

Geblitzt Anfang Februar

Brief Anfang April (Bußgeldbescheid + Fragebogen usw...)

24. April war meine Probezeit vorbei...

Brief Nachschulung 13. Juli^^

Das zieht sich alles etwas hin

Oh, I'm an alien, I'm a legal alien


Ein Franke in München


Zwischen Hochschule und Satelliten 


 

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Wie sollen sie den auf Ihn gekommen sein? Entweder anhand des fotos oder aber aus vergangenen bußgeldverfahren. Einfach aus der nase ziehen werden es sich die Behörden nicht.

das hab ich mich auch schon gefragt. einmal ging das schreiben direkt an mich, während das auto auf meinen vater angemeldet war.

sinngemäß: "anhand des bildes kommt der halter des fahrzeugs nicht als fahrer in betracht. ihnen wird zur last gelegt...".

fand ich schon irgendwie dreist, dass die einfach mal so das melderegister durchstöbern um nach wahrscheinlichen fahrern zu suchen.

andererseits... gottseidank haben wir in deutschland keine halterhaftung! das alleine ist es mir gerne wert, für meine eigenen übertretungen gerade zu stehen!

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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Gib den Lappen ab und lern daraus. Muss nicht immer erst was passieren das man aufwacht oder?

 

Werde nicht einer von denen die erst wen sie jemanden geschadet haben mit dem Satz " warum hab ich nur" einsehen.........

 

 

Bleib doch einfach mal sachlich. Er hat niemanden geschadet, sondern ist einfach nur zu schnell gefahren.

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Ich hab zuviele Kollegen erlebt die alle zu schnell unterwegs waren und das tag ein und aus. Haben sich alle beschwert das es ja abzocke sei und die reine Verarsche. Zwei der kollegen hatten dan plötzlich menschenleben auf dem gewissen und haben Ihren schein freiwillig abgegeben. Der eine weil zu schnell und konnte nich rechtzeitig bremsen, der andre wegen alkohol. Das schlimmste daran finde ich, das jetzt beide da sitzen und sagen "scheiße warum hab ich bloß".

 

Ich bleibe sehr wohl sachlich und sagte ja auch das nicht immer erst was passieren muss.

 

Bei uns hier fahren sie jedentag zu schnell durch unsre straße, dort ist 30 weil eng und wohngebiet. Intressiert niemanden solang keinem ein kind vors auto rennt.

 

Ich behaupte nicht das ich ein heiliger bin, bin immerhin Berufskraftfahrer:drive:, aber einer von wenigen mit null punkten und einem Kind zuhause. Ich versteh nicht warum man immer auf die polizei schimpfen muss, wen man sich an die spielregeln hält passiert auch nix.

 

Der mensch braucht nunmal regeln und ich finde jetz unsre StvO nicht so schwer als das man sie nicht verstehen könnt.

8-/
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Wer mist baut, sollte auch "den Mumm" haben, diesen auszulöffeln!

 

Seh ich ein bisschen anders. Wenn es nur den Hauch einer Chance gäb um die Sache rumzukommen würde ich diese nutzen. Leider gibt's die Chance aber in diesem Fall nicht. Wenn er jetzt weiter abstreitet wird eine Gesichtserkennung angesetzt und das kostet dann extra.

Ist aber auch schon hart heutzutage. Als ich 18 war(1981)hatte ich auch ruckzuck 15 Punkte(ein paar davon noch aus der Mokickzeit).

Einzige Konsequenz,ab zum TÜV theoretische Prüfung wiederholen und weiterfahren.

 

Moin,

 

klar, auch das ist ein Standpunkt, aber wozu führt er, wenn eine ERHEBLCHE und BEWUSST durchgeführte Übertretung von Verkehrsreglen zu keinen Konsequenzen führt?

 

Ist 1 X gutgegangen, beim nächsten Mal klappt es vielleicht ja auch, also "drauf den Socken"!

 

Dann brauchen (o.k., ist übertrieben) gar keine Regeln mehr.

 

Richard

 

p.s.

Ich habe seit Sonntag knapp 2.000Km Rallye hinter mir, einschliesslich Lausitzring, Schleizer Dreieck usw. usw....DA !!! unter Gleichgesinnten darf man sich austoben!

Ein X5 4,8is kam dazu
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Ich hab zuviele Kollegen erlebt ..........

 

Dann bin ich froh, dass mein Bekanntenkreis etwas anders gestrickt ist. Fraglich, ob die ganzen Toten, die sie auf dem Gewissen haben, auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen sind.

 

 

Das letzte Mal, dass ich angehalten wurde wegen zu schnellen Fahrens ist vielleicht 4 - 5 Jahre her. Der Polizeihauptmeister meinte dann, dass er keine Lust hat mich als potentiellen Raser irgendwann tot vom Brückenpfeiler zu kratzen oder ein totes Kind unterm Auto vorzuziehen. Ich war 31 km/h in einer Zone 30 gefahren. Mit Verlaub, ich finde solche Sprüche in einem solchen Zusammenhang nicht nur unpassend, sondern unverschämt und voller Polemik. Aber das ist heute gerade bei Vergehen im Straßenverkehr "in", und deine Kommentare gehen in die gleiche Richtung.

 

Es gibt sicherlich eine ganze Menge Stellen, da wäre es bedenkenlos ohne jegliche Gefährdung anderer möglich, dass doppelte des Erlaubten zu fahren. Anderseits auch jede Menge Unfälle, vielleicht sogar mit Toten, wo kein Geschwindigkeitsverstoß vorlag. Regeln sind zweifelsfrei notwendig und richtig, und wenn dann jemand dagegen verstößt sollte das geahndet werden. Im Rahmen der Strafbemessung unterscheidet die STVO übrigens sehr deutlich zwischen "Mit und Ohne" Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Für mich ist das ein erheblicher Unterschied. Von "Mit" Gefährdung lese ich hier nichts.

 

Es ist sicher nicht möglich, eine gerechtes Strafmass für alle unterschiedlichen Einkommens- und Altersklassen zu finden. Irgendjemand leidet immer darunter mehr als andere.

Der TE hat aber dasgleiche Recht wie jeder Mörder, Vergewaltiger oder andere Straftäter, (denn zur Straftat wird so eine Bagatelle ja über Deine Formulierungen aufgebauscht) sich im Rahmen der zulässigen Rechtsmittel zu verteidigen. Wird ihm zweifelsfrei nachgewiesen, dass er die Tat begangen hat, muß er büßen. Ob diese Strafe in einer Höhe angemessen empfunden wird oder nicht muss jeder für sich entscheiden. Da ich weder Örtlichkeiten noch Zusammenhänge kenne vermeide ich mir bewußt ein Urteil.

 

Und jetzt polemisiere ich, auch wenn solche Vergleiche vor unserem Rechtssystem nicht angebracht sind: Den Dealer, den sie vor einigen Jahren vor dem Kindergarten meines Patenkindes bei der "Aquisition von Neukunden" hochgenommen haben ist jedenfalls günstiger weggekommen.

 

Man muss aus einer Mücke daher keinen Elefanten machen. :meinung:

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........ aber wozu führt er, wenn eine ERHEBLCHE und BEWUSST durchgeführte Übertretung von Verkehrsreglen zu keinen Konsequenzen führt? .....

 

Wo bitte steht

 

1.) Bewußtes Übertreten (das wäre Vorsatz) und

2.) wer schreibt, dass es keine Konsequenzen geben darf ?

 

Gott sei Dank leben wir aber weder in China, in Rußland noch in afrikanischen Diktaturen. Für eine Bestrafung ist es daher notwendig, dass die Straftat klar nachgewiesen wird. Und dafür gibt es Rechtsmittel, über die beide Seiten verfügen können.

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Außer das Schild war in dem Moment nicht einsehbar (warum auch immer) oder das Messgerät war zu kurz hinter dem Schild gestanden.

Gruß Jochen

 

Das würde nur bei ´ner mobilen Messung per Radar/Laser gelten, da dort nicht gewährleistet werden kann, das nicht in den Bereich hinein gemessen wurde in dem eine höhere Geschwindigkeit erlaubt war. Bei Lichtschranke oder Induktionsschleife können sie auch gleich hinter´m Schild stehen.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

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