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TÜV deutlich überzogen, Anhörungsbogen


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Können die bei einer Kennzeichenabfrage heutzutage nicht auch gleich den Stand der HU mit abfragen ?

Da hier anscheinend einige erhöhten Puls wegen meiner Beiträge bekommen (haben), hier noch folgender Hinweis

Zu Risiken + Nebenwirkungen einfach mal Hirn einschalten und mit gesundem Menschenverstand über mein Geschriebenes nachdenken bzw. einfach nicht blind nachmachen. Oder fragen Sie vorher Mechaniker/Mechanikerin(nen) bzw. in der (BMW-) Apotheke Ihres geringsten Mißtrauens. 

 

Rust never sleeps ! (Neil Young, 1979)             Benzinverbrauch: BMW - 3er - 318i touring E30 - Spritmonitor.de

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Wenn dem so sein sollte, dann hätte ich aktuell 5 solcher Fahrzeuge. Zugelassen und HU länger (immer über 6 Monate) überzogen. Bei einem Fahrzeug sogar 15 Jahre (!!) - wobei das Fahrzeug mit HU 2010 nicht auf meinen Namen zugelassen ist, sondern immer noch auf den Vorbesitzer, weil er den Brief nicht finden kann. Schein habe ich, könnte also abmelden, dann wäre aber das DIN Kennzeichen futsch. Und kostenmäßig scheint es ihn nicht zu interessieren, stehen immer mal in Kontakt und er sagt immer, ich bräuchte nicht abmelden. Also steht die Kiste halt in einer Ecke... 

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Wird ja auch (noch) nicht standardmäßig oder automatisiert abgefragt, sondern nur bei einer Kontrolle (evtl. reicht da schon dieser "Begegnungsverkehr"), wenn die Polizei das halt genauer wissen will. Und wenn sie dann, so wie bei mir schon mal, einen Buchstaben falsch an-/eingeben . . . schon hast den Salat . . . Mein Kennzeichen wird mit einem falschen Buchstaben (O anstatt Q) dann auch immer als "zur Fahndung ausgeschrieben" zurückgemeldet ;-) 

Da hätten sie dann aber "im Begegnungsverkehr" gewendet und wären mir hinterher . . . aber war ja nur 1x bei Verkehrskontrolle und 1x auf Zulassungsstelle, da war das leicht aufzuklären.

 

TÜV auf den Anhänger könntest aber machen, wenn du den Schein hast, dann könntest den unbesorgt nutzen. Denn ü 8 = 9 Mon. (oder mehr) drüber kostet schon 1 Punkt und früher 80 €, glaub mittlerweile schon das Doppelte.


Bearbeitet: von OO--II--OO

Da hier anscheinend einige erhöhten Puls wegen meiner Beiträge bekommen (haben), hier noch folgender Hinweis

Zu Risiken + Nebenwirkungen einfach mal Hirn einschalten und mit gesundem Menschenverstand über mein Geschriebenes nachdenken bzw. einfach nicht blind nachmachen. Oder fragen Sie vorher Mechaniker/Mechanikerin(nen) bzw. in der (BMW-) Apotheke Ihres geringsten Mißtrauens. 

 

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Ich würde da überhaupt gar nichts zurück schicken. Hört sich aktuell so an als ob die nur eine Aussage aber keinen Beweis hätten, dass die HU wirklich abgelaufen ist. Ich müsste mich hier irren, aber die HU steht ja nur auf dem Zettel von TÜV/DEKRA/etc, deinem Kennzeichen und deinem Schein. Sprich wenn die erneuert wird, wird das an keine Behörde weiter geleitet und daher kann die das auch nicht wissen. Deshalb auch erst ein Anhörungsbogen und kein Bußgeldbescheid und deshalb sind hier auch Leute unterwegs wo der Wagen angemeldet aber die HU schon lange abgelaufen ist. Ich würde das einfach konsequent weg ignorieren und im Zweifel einfach sagen du hast nie einen Brief erhalten. Falls du Angst hast dass das Auto jemand von der Straße sieht, einfach Kennzeichen abmontieren oder n Stück Papier drüber kleben.

 

Immer dran denken Kinders: wenn ein Brief nicht per Einschreiben kommt, dann gibts keinen Nachweis dass du den auch erhalten hast und dann können die immer verloren gegangen sein. Auch wenns 30 Briefe in Folge sind. War die Post halt unzuverlässig. Ist ja nicht dein Problem, du bist ja nicht die Post.

 

 

edit: Gabs nicht mal ne Wette bei WettenDass? dass ein Teilnehmer die HU an einem vorbeifahrenden Auto mit Geschwindigkeit X erkennen kann? Ich kann mich dunkel daran erinnern.


Bearbeitet: von Black Hurricane

 

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am vor 8 Stunden schrieb Black Hurricane:

Ich würde da überhaupt gar nichts zurück schicken. Hört sich aktuell so an als ob die nur eine Aussage aber keinen Beweis hätten, dass die HU wirklich abgelaufen ist. Ich müsste mich hier irren, aber die HU steht ja nur auf dem Zettel von TÜV/DEKRA/etc, deinem Kennzeichen und deinem Schein. Sprich wenn die erneuert wird, wird das an keine Behörde weiter geleitet und daher kann die das auch nicht wissen. Deshalb auch erst ein Anhörungsbogen und kein Bußgeldbescheid und deshalb sind hier auch Leute unterwegs wo der Wagen angemeldet aber die HU schon lange abgelaufen ist. Ich würde das einfach konsequent weg ignorieren und im Zweifel einfach sagen du hast nie einen Brief erhalten. Falls du Angst hast dass das Auto jemand von der Straße sieht, einfach Kennzeichen abmontieren oder n Stück Papier drüber kleben.

 

Immer dran denken Kinders: wenn ein Brief nicht per Einschreiben kommt, dann gibts keinen Nachweis dass du den auch erhalten hast und dann können die immer verloren gegangen sein. Auch wenns 30 Briefe in Folge sind. War die Post halt unzuverlässig. Ist ja nicht dein Problem, du bist ja nicht die Post.

 

 

edit: Gabs nicht mal ne Wette bei WettenDass? dass ein Teilnehmer die HU an einem vorbeifahrenden Auto mit Geschwindigkeit X erkennen kann? Ich kann mich dunkel daran erinnern.

Der Anhörungsbogen dient wie der Name schon sagt dazu das man sich zum Vorwurf äußern kann und zur Kontrolle ob die Anschrift/Persönlichen Daten korrekt sind. Und wie schon geschrieben, solang die Daten korrekt sind und man keinen Widerspruch gegen den Vorwurf einlegen will, braucht man auf den auch nicht zu reagieren.

 

Man braucht da auch nichts mehr mit der Polizei klären, der Verstoß wurde schon begangen, also bringt es auch nichts das Fahrzeug jetzt abzumelden. Und "einige hundert Euro" kostet sowas definitiv nicht, das Maximum sind 80€+ Gebühren, egal wie lang überzogen wurde. Einzige Ausnahme davon dürfte sein wenn man trotzdem weiterhin mit der abgelaufenen HU unterwegs ist denn dann wird es schwierig zu argumentieren das man es nicht bewusst macht. Der Bußgeldkatalog ist ja immer darauf ausgelegt das man fahrlässig/unbewusst gehandelt hat, bei mutwilligem/bewusstem Verstoß wird in der Regel die doppelte Strafe fällig, währen aber immernoch unter 200€ mit Gebühren.

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am vor 21 Stunden schrieb touringDani:

Google mal Zugangsfiktion bei Verwaltungsakten...

HU abrufbar für die Behörde?
Selbstverständlich:



Screenshot_20250519_210403_Chrome.jpg

Ich zitiere aus dem ersten Ergebnis: "Wichtig: Der Betroffene hat die Möglichkeit, die Vermutung der Bekanntgabe zu widerlegen. Wenn er beweisen kann, dass der Verwaltungsakt ihn tatsächlich nicht erreicht hat, kann die Fiktion widerlegt werden. In solchen Fällen können Rechtsbehelfe gegen den Verwaltungsakt noch eingelegt werden, auch wenn die regulären Fristen abgelaufen sind."

 

Geht ja recht easy zu beweisen, ich schick einfach ein Foto meines leeren Essenstisch, da ich den Brief ja nicht erhalten hab. Erinnert mich gerade ein bisschen an Amazon als die semiautomatische Kundenbetreuung ein Bild meines nicht erhaltenen Artikels haben will.

Davon abgesehen gehts dabei ja um den Verwaltungsakt. Ich kann ja/will ja den Verwaltungsakt nicht stoppen. Ich hab nur den Brief nicht bekommen. Eröffnet mir zwei Möglichkeiten. Zum einen kann ich so schauen ob das ganze nicht doch im Sande verläuft, widersprechen kann ich aber später aber immer noch, da ich ja den Brief nicht bekommen hab.

 

Ok, interessant. Die HU Info wird also vom KBA gespeichert. Heißt aber deswegen noch nicht, dass das die Behörde grundlos abrufen kann bzw automatisiert abruft. Sonst hätte ich auch schon lange einen Brief bekommen. Macht aber vermutlich jede Behörde anders, da es ja auch Unterschiede von Behörde zu Behörde gibt ob man ein Auto online abmelden kann oder nicht.

 

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"Davon abgesehen gehts dabei ja um den Verwaltungsakt. Ich kann ja/will ja den Verwaltungsakt nicht stoppen. Ich hab nur den Brief nicht bekommen. Eröffnet mir zwei Möglichkeiten. Zum einen kann ich so schauen ob das ganze nicht doch im Sande verläuft, widersprechen kann ich aber später aber immer noch, da ich ja den Brief nicht bekommen hab."

Merkste selber, oder?

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