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BMW E30 316S Probleme mit der Zulassung


Florian2317
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Hallo zusammen, 

Ich habe mir letzten Sommer einen BMW E30 316S gekauft. 
Nun habe ich ein problem bei der Zulassung in Österreich. Und zwar kann das Auto nicht typisiert (einzelabnahme) werden. 
Das Auto wurde in Kroatien gekauft. Das Auto besitzt keinen Zulassungsschein Teil 2 bzw Fahrzeugbrief / Typenschein / COC-Papier. 
BMW Group Classic hat auch im Archiev nichts zu dieser Fahrgestellnummer. 
Diese haben mir nur einen Universaltypenschein zu einem 316i ausgestellt. 

 

Beim Fahrzeug handelt es sich um ein Sondermodell für den Jugoslavischen / Griechischen Markt. 

Das Auto is in einem sehr guten Zustand, jedoch scheitert es daran, dass die Daten in meinem Zulassungsschein Teil 1 und in dem Universaltypenschein nicht übereinstimmen. 
75PS - 90PS, 1,6L Hubraum - 1,8L Hubraum, etc....

Laut der Behörde, is die einzige Lösung der korrekte Fahrzeugbrief. 

Das Auto wäre nach der Anmeldung auch zum Verkauf gestanden. Dies wäre jetzt auch eine Lösung für mich, falls interesse besteht. 

Könnte mir vielleicht irgendwer helfen. Ich denke ein Fahrzeugbrief passend zu dieser Ausführung wäre am Besten. 

 

E30 316s (WBAAK510009837897)


Danke. LG Florian 


Bearbeitet: von Florian2317
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Was stimmt denn nicht überein?

 

Das was Du schreibst, also 75 zu 90PS und 1,6 zu 1,8 l Hubraum?

 

Wenn man die Fahrgestellnummer beim Leebmann eingibt wird ein Fahrzeug gefunden und zwar

image.png

 

In der FIN findet man auch den Typ - das ist AK51 und laut meinen Unterlagen hat der 316s den es wohl wirklich mit 75PS gegeben hat, die Typschlüsselnummer 437

 

Schau mal in dem Thread hier, da steht auch was: 

 

Und jetzt kommt Dein Problem:

Das war ein reines Exportmodell für Märkte wo z.B. ab nem bestimmten Hubraum oder Leistung Zusatzkosten enstanden sind, so wie in Italien wo alles über 2000ccm eine Luxussteuer gekostet hat, was dann solche automobilen Highlights wie den BMW 320is oder auch den Ferrari 208 GTS als kleinen Bruder des 308GTS mit 2 Litern Hubraum hervorgebracht hat.

 

So was wie COC Papiere gab es damals noch nicht und einen deutschen oder österreichischen Typenschein gab es für dieses Modell wahrscheinlich auch nie (weil eben nur für Export) und damit hast Du IMHO ein Problem weil - gerade bei den überbürokratischen Österreichern wirst Du da Probleme mit einer Zulassung kriegen.

In D waren vor einigen Jahren mal zwischen 1 und 5 Stück bekannt - aber die wurden sicher mit Einzelabnahme was damals noch möglich war zugelassen.

 

Eine völlige Einzelabnahme ist hier nicht mehr möglich weil dazu müsste das Fahrzeug die aktuellen Vorschriften, wie Euro6d bzw. DSC, ABS etc. erfüllen.

 

Versuch mal, Dich schlau zu machen wie es mit einer H-Abnahme ist. Das sehe ich - gerade in A - vielleicht als Möglichkeit


Bearbeitet: von Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Ich würde mal versuchen, den in D typisieren zu lassen. Wenn das möglich ist -und zwar korrekt mit der Typenbezeichnung und korrekter Leistung etc- dann kann er anschließend auch in AT zugelassen werden.

greets Alex.

 

Dieser Beitrag kann Spuren von Erdnüssen, Sarkasmus und oder Ironie enthalten 8-/

 

M62B44 Touring "Gustl"               ↔️                Luxorbeige Eskalation

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Dazu kann man beispielsweise beim TÜV-Süd nachfragen. Obwohl diese Version in Deutschland nicht auf dem Markt erhältlich war. 
Alternativ könnte man versuchen, im Herkunftsland HR bei der zuständigen Behörde einen Ersatzbrief zu bekommen.

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Ich würde mal versuchen, den in D typisieren zu lassen. Wenn das möglich ist -und zwar korrekt mit der Typenbezeichnung und korrekter Leistung etc- dann kann er anschließend auch in AT zugelassen werden.
Sollte gehen.
Ich denke da an die Export-Simmen, selber Fall, bekommt man hier aber sauber zugelassen sprich neue Papiere.
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Ja, der 316s war für Griechenland/Balkan quasi der Nachfolger oder Ersatz für das Sparbrötchen 315 e21. Früher hätte ich ja gesagt, wende Dich mal an den Typreferenten vom 3er-club.de ...

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am vor 22 Stunden schrieb Georg:

Was stimmt denn nicht überein?

 

Das was Du schreibst, also 75 zu 90PS und 1,6 zu 1,8 l Hubraum?

Genau. Hier nochmal der Zulassungsschein und der "Universaltypenschein" von BMW Classic. 
image.thumb.png.67e78dbb51173b8373b5ac05bb547459.png

 

 

am vor 19 Stunden schrieb GearX:

Ich würde mal versuchen, den in D typisieren zu lassen. Wenn das möglich ist -und zwar korrekt mit der Typenbezeichnung und korrekter Leistung etc- dann kann er anschließend auch in AT zugelassen werden.

Das wäre jetzt auch mein nächster Ansatz gewesen. 

 

am vor 20 Stunden schrieb Scheineiliger:

Vom Händler gekauft?

Privat. In der nähe von Zagreb. Auto war auch zugelassen mit Kroatischen Kennzeichen. 

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am vor 2 Stunden schrieb Scheineiliger:

 ....

75 gewaltige Pferdestärken  :gähn:

 

Für den allgemeinen deutschen Verkehrsfluss wäre er zumindestens in unserer Region damit hoffnungslos übermotorisiert. :-D

 

Ich find den von seinem Hintergrund her sehr reizvoll.

 

 

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Aber mal zum Verwaltungsakt:
War bereits in der EU zugelassen, muss also gehen.
Richtlinie ist mir jetzt nicht geläufig, gibt aber eine dazu.
CoC dürfte es für'n E30 an sich nicht geben, und wenn, dann nur für späte Modelle.
Das CoC-Gedöns gibt's erst seit 1993.
Normal läuft das als 21er-Abnahme, dafür brauchst du die Typgenehmigung.
Die gibt's bei BMW.
Und die hat das Kfz zwingend, wenn es ein europäisches Modell ist und/oder schon mal in Europa zugelassen war.
Mein Viano war ein dänischer Reimport, selber Vorgang, keine CoC-Papiere gehabt, Tüv-Abnahme, fertig isses.
Nur ein Nachweis über die Erstzulassung in Dänemark lag vor.
Der Ablauf sollte EU-weit aufgrund der EU-RiLi gleich sein.
Sollte...




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am vor 10 Stunden schrieb Scheineiliger:

..

Der hier gezeigte spezielle Version ist kein EU Fahrzeug. 

Das Prinzip ist aber das gleiche. Die technische Prüfbehörde prüft die Technik und Übereinstimmung mit den Zulassungsvorschriften. Ferner braucht sie zur Erstellung des Gutachtens gesicherte Quellen, aus denen die technische Daten das Modells hervorgehen. Das muss kein Fahrzeugbrief sein, es kann ein Datenblatt von BMW sein, aber auch andere zuverlässige, glaubhafte Quellen. COC ist beim e30 irrelevant.
Wie immer hängt es am Prüfer, was dafür anerkannt wird und ob er das will oder sich besser die Arbeit abhalftert und den Antragsteller mit aufgebauschten Unmöglichkeitsdarstellungen abweist.
Danach erstellt er (in D) ein 21er Gutachten, auf dessen Basis das Auto zugelassen werden kann.

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Ein Viano ist natürlich was anderes.
DK war früher das  Reimport Paradies,
Der hier gezeigte spezielle Version ist kein EU Fahrzeug. 

Voraussetzung europäisches Fahrzeug.
Balkanstaaten waren eigentlich schon immer Europa. Zwar nicht EU-Mitglieder, aber mittlerweile fast alle.
Aber gut, ich war auf 'ner POS.

Egal.
Ich sprach auch nicht von früher.
Der hier gemeinte E30 wurde genau wie mein Viano in einem aktuellen EU-Mitgliedsstaat angemeldet, also legal und richtlinienkonform in Betrieb genommen.
Kann daher unter Beachtung der nationalen Regeln einfach in jedem anderen Mitgliedsstaat angemeldet werden.
Der weiter oben genannte Kram mit Euro6 etc. fällt aus, ist ja keine Erstzulassung.

PS:
Der war als 316s auch als Exportmodell für Griechenland vorgesehen.







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