Zum Inhalt springen

Griechisches Sterlingsilber


BMW_Classic
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Ich bitte dringend um Mithilfe.

 

1) Die Zulassungsstelle braucht für das Ausstellen neuer Fahrzeugpapiere Fahrzeugstammdaten, welche bei dem KBA nicht mehr hinterlegt sind, weil das Fahrzeug seit über 7 Jahren abgemeldet gewesen ist. Nach dieser Frist werden diese Datensätze automatisch gelöscht.

 

Beim E30 gab es wieder ein COC-Papier, noch eine EWG-Bescheinigung (diese kam erst 1996). Die BMW Classic ist derzeit nicht arbeitsfähig und kann infolgedessen nicht aushelfen, unabhängig davon, ob sie das tun würden oder nicht.

 

Ein Stammdatenblatt reicht meiner Zulassungsstelle nicht. Es muss ein amtliches Dokument sein.

 

Der Hinweis, dass es der Typ 0005 mit Schlüsselnummer 471 ist, reicht natürlich nicht aus.

 

Hat jemand irgendeInen guten Rat oder ein Papier zur Hand? Am 01.09. soll zugelassen werden und es sieht alles andere als danach aus.

 

 

2) Ferner sind für die originalen Styling E30 ein Gutachten notwendig. Mein Umrüstkatalog von 2000 führt dazu keine Gutachten mehr.

 

Kann hier mir jemand weiterhelfen?


Bearbeitet: von BMW_Classic
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Also das Fahrzeug war ja laut Dir nachweislich in Deutschland zugelassen.

D.h das Fahrzeug hat eine Deutsche ABE. Siehe Typschild  ABE 9637/...

Das bedeutet das Dir eigentlich jeder TÜV(oder ähnliche Organisation) auf Grund des Typschildes einen Datenbestätigung ausfüllen sollte.

Da stehen dann alle Daten des Autos drin.

Zumal du ja eh zum Hauptuntersuchung musst sonst lässt dir eh keiner das Auto zu. Mich macht auch stutzig das bei einem Deutsche Auto (MIT ABE ) irgendwer die Vollabnahme ins Gespräch bringt.

Mein Tipp: Fahr mal zu einem fähigen Prüfer und dann sollte das klappen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

am vor 28 Minuten schrieb Matzetouring:

ZU den Räder: Die stehen in der ABE mit drin da braucht es kein extra Gutachten.

Vorausgesetzt es ist ein ABE Auto.

Poste mal ne Foto vom Typschild.

LG Matze

Habe mit der Küs und der der Dekra gesprochen. Beide würden anhand des Baujahres ein Stammdatenblatt ausstellen, aber ob das am Ende reicht, garantiert mir von denen niemand.

 

Die Räder @Matzetouring waren aufpreispflichtig, die können also so nicht hinterlegt sein. Die Reifengröße hingegen schon, da gebe ich dir Recht. Aber bei Originalrädern hatte ich mit dem E36 auch schon einmal große Probleme, weil kein Traglastgutachten usw. usf. obwohl es original BMW-Teile gewesen. An dieser Stelle hat dann der Umrüstkatalog ausgeholfen.

 

 

Unbenannt.JPG


Bearbeitet: von BMW_Classic
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade mit BMW telefoniert.

 

Die Classic ist personell deutlich verkleinert worden und telefonisch nicht mehr erreichbar. Grund? Die Nachfrage sei danach nicht gegeben. Ich muss wirklich abwarten bis mein Anliegen dort bearbeitet wird.

 

Weiß denn irgendwer, was sich hinter dieser ABE verbirgt? Leider ist mir bis dato auch völlig unklar, ob die Classic diese ABE in Schriftform vorliegen hat.

 

Wenn ich daran denke, dass ich seit April daran sitze, den BMW auf die Straße zu bekommen. Es kommt mir vor wie ein sehr sehr steiniger, nicht endender Weg.

 

 


Bearbeitet: von BMW_Classic
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

im Anhang findest du zwei Nachträge zur ABE 9637/4. Dort sind einige Daten hinterlegt, die ich im Detail jetzt aber nicht überprüft habe. Vielleicht hilft es ja weiter....

 

Gruß

Dave

ABE 9637_4-02.pdf ABE 9637_4-05.pdf

Was nicht unbedingt sinnvoll ist, kann dafür aber völlig bescheuert sein!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

am vor 3 Stunden schrieb Dave Digger:

Hallo,

 

im Anhang findest du zwei Nachträge zur ABE 9637/4. Dort sind einige Daten hinterlegt, die ich im Detail jetzt aber nicht überprüft habe. Vielleicht hilft es ja weiter....

 

Gruß

Dave

ABE 9637_4-02.pdf 472 kB · 10 Downloads ABE 9637_4-05.pdf 569 kB · 12 Downloads

Hallo @Dave Digger

 

Das könnte hinsichtlich der Räder vielleicht helfen. Vielen Dank dafür. Die ABE selbst hast du nicht zufällig zu Tage fördern können oder? Das wäre der Schlüssel für alle Probleme - vielleicht,

 

----

 

Laut Dekra und Küs wäre eine §21 nur möglich, wenn Fahrzeugpapiere wie COC-Papier, EWG oder ABE vorliegen. Ohne diese Dokumente ist eine §21 nicht möglich und damit auch keine Anmeldung. Das kann doch gar nicht sein, ich halte das für Gewäsch. Vielleicht interessiert jemanden die Begründung, man wüsse sonst nicht woher die erforderlichen Fahrzeugdaten entnommen werden sollen.


Bearbeitet: von BMW_Classic
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

318iA nicht, aber 316iA könnte ich den Brief kopieren, falls das irgendwie weiterhilft. Ich habe die Unterlagen gerade nicht hier, aber die ABE 9637/4 gilt ja  gleichermaßen  für alle BMW 3/1, also alle E30 Limousinen und Touring.

 

Zu den Rädern: Die stehen definitiv in der Fahrzeug- ABE, die 15" Kreuzis ebenso. Zwar nicht unter der KBA-Nummer, aber die Größen und die BMW-Teilenummer sind angegeben. So übrigens auch in den von @Dave Digger bereitgestellten Nachträgen. Die Rad-Reifen-Kombinationen gelten als "Rüstzustände" und müssen deshalb NICHT eingetragen werden. Steht so auch in der ABE. Die entsprechende Seite der ABE hat mir mein TÜV-Mann ausgedruckt für´s 320i Cabrio, da sein Kollege (bei dem mein Auto eigentlich war) auch erst bei den Kreuzis rumgemeckert hat, dass die nicht eingetragen sind. 

Zwei weitere Tricks (die eigentlich keine sind): Auf den Rädern steht eine KBA-Nummer. Die ist nicht nur zum lustig aussehen da drauf, dein TÜV-Mann sollte wissen was er damit machen kann. Also entweder er schaut nach dem entsprechenden Gutachten und findet darin, dass die Räder Werkszubehör waren. Oder er trägt sie dir z.B. in Verbindung mit Spurplatten (so bei mir, einfach weil´s besser aussieht) einfach so ein und schaut dabei garnicht nach dem Gutachten für die Räder, sondern geht nach dem Gutachten für die Spurplatten und die dort angegebenen Räder-Größen.

 

Aber eigentlich ist das doch alles ganz einfach: Die Nummer der ABE hast du ja auf dem Typenschild. Die ABE musst du nicht vorliegen haben, du musst nur belegen können, dass es sie gibt. Also über das Typenschild. Sie dann anhand der Nummer für´s Erstellen des Stammdatenblatts herauszusuchen, ist Aufgabe deines Dienstleisters: TÜV, Dekra, KÜS, den du ja auch dafür bezahlst. Und ja, ich weiss dass du dir damit deinen Sachverständigen nicht zum Freund machst, aber für nicht erbrachte Dienstleistungen solltest du dein Geld zurückverlangen. Und zur nächsten Prüfstelle marschieren.

 

am vor 6 Stunden schrieb BMW_Classic:

Haben wir nur eine Prüfstelle

Bin aus einer Kleinstadt und sogar hier haben wir den TÜV gleich zweimal, Dekra einmal und ein paar kleine Orte weiter KÜS und nochmal Dekra. Nicht nur danach gehen, welche du kennst (weil es einfach die größte/bekannteste Prüfstelle ist), sondern g00geln oder ganz klassisch ins Telefonbuch gucken. Anstatt sich ein halbes Jahr lang erfolglos immer mit den gleichen Leuten herumzuärgern.

 

Gruß

Markus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn Papiere für das Auto vorhanden sind ist es doch kein Problem von der Zulassungsstelle einen neuen Brief zu bekommen.

 

Und jede Prüfstelle weiss was mit der ABE Nummer anzufangen , wenn sie denn wollen.

 

Das scheiss Aufgebot ist nichts anderes als eine öffentliche Bekanntmachung um die rechte Dritter zu gewährleisten.

 

Ich habe vor 3 Monaten eine Ducati MHR 900 aus Italien zurückgeholt, und die war länger als 10 jahre hier nicht mehr zugelassen.

 

Der ganze Bürokraten "Wahnsinn" hat 2 Wochen gedauert,dann war sie hier wieder zugelassen.

 

(In Italy muss man zum Erwerb aber einen Notar aufsuchen und die Prozedur stellt auch sicher das keine Steuerschulden etc. vorhanden sind)

 

An deiner Stelle würde ich den TÜV und die Zulasungsstelle wechseln.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bin schon etwas erstaunt mit welchen Probleme sich hier manche rumschlagen müssen.

 

Die DEKRA soll dir ein Datenblatt zur Vorlage bei der Zulassungsstelle ausstellen.  Dann kann der Sachbearbeiter die relevanten Daten übernehmen. Es handelt sich hier um ein gängiges Fahrzeug mit nationaler Betriebserlaubnis.

 

Meine Datenblätter (DEKRA) werden von unserer Zulassungsstelle akzeptiert. Eine Abnahme nach §21 wäre hier völlig übertrieben. Dies obliegt jedoch tatsächlich der Zulassungsstelle.

 

Ferner sollte es für einen willigen Prüfer kein Problem darstellen, anhand der aufgegossenen KBA Nummer das entsprechende Gutachten aus der Datenbank zu filtern. Das ist Tagesgeschäft.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin

hab gerade mal in die ABE geschaut.

Die Räder sind mit drin für dein Auto als serienmäßige Rad/Reifen Kombination.

 

Und jeder Tüv Mensch sollte dir eigentlich mit Hilfe der ABE nen Zettel machen können ,wo die Daten deines Autos drauf sind.

 

Dauert halt nen bisschen ,wenn man nicht ALTAUTO Affin ist (oder E30 Betriebsblind) und vllt mag das der eine oder andere nicht so gerne machen.

 

Mit der Datenbestätigung und dem positiven HU Bericht zum AMT und anmelden.

 

Und ich gebe dem Vorredner recht zu Not Amt und Prüfer wechseln.

 

Und zum Thema 21er: Einem Auto, was schon eine Allgemeine BEtriebserlaubnis  hat ,eine neue BEtriebserlaubnis nach § 21 "Besorgen" zu wollen.

Das sollten die Damen und Herren vllt nochmal überdenken ;-)

 

Viel Erfolg

Matze

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Zuschriften.

 

Amt wechsen ist nicht, weil wir nur eines haben und das Fahrzeug dort zugelassen werden soll. Wir haben hier nur die Dekra (davon eine große Prüfstelle, welche auch die §21 macht), den KÜS und die TÜV Süd.

 

Ich kenne alle, nur mit der KÜS hatte ich bisher gute Erfahrung gemacht.

 

Das Stammdatenblatt reicht meiner Zulassungsstelle nicht aus! Das habe ich schwarz auf weiß. Ich spreche nachher noch einmal mit dem Prüfer, hinsichtlich der Erkenntnisse, die wir hier zu Tage gefördert haben.

 

Eine Kopie eines Fahrzeugbriefes eines 318iA/4 wäre extrem hilfreich, alles andere 2-Türer, touring oder ähnliches hilft leider nicht, alleine wegen der Gewichtsdifferenzen. Das habe ich gestern mit dem @el-utz besprochen.


Bearbeitet: von BMW_Classic
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Peter,

 

danke dir. Eine PN ist raus. Toll! :daumen:

 

---

 

Ich habe nach mehreren Telefonaten nun auch erfahren, dass ausschließlich die Dekra bei uns die §21 durchführt. Die Küs und der Tüv Süd können das aufgrund der dort tätigen Prüfingenieure nicht. Nicht jeder Prüfingenieur darf die §21 aus Haftungsgründen durchführen. Das macht leider nur die Dekra.

 

Der Termin dort steht nun am 30.08. Es wird spannend. Mit dem Vergleichs-Brief, dem ABE-Nachtrag und der Abgaseinstufung von BMW (welche ich auch für alle anderen hier einmal angehangen habe) sollte ich gut genug vorbereitet sein, dass die §21 mit H-Gutachten bestanden werden sollte. An der Technik sollte es nicht scheitern. Heute kamen alle Teile für die Vorderachse, sodass diese Arbeiten neben dem Differential, welches wir nun doch neu lagern und abdichten, abgeschlossen werden können.

Abgaseinstufung.pdf


Bearbeitet: von BMW_Classic
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

am vor 6 Stunden schrieb BMW_Classic:

Eine Kopie eines Fahrzeugbriefes eines 318iA/4 wäre extrem hilfreich, alles andere 2-Türer, touring oder ähnliches hilft leider nicht, alleine wegen der Gewichtsdifferenzen.

Die Leergewichte aller Karosserieformen und Motorisierungen stehen auch in der ABE. Im konkreten Fall im von Dave oben zur Verfügung gestellten Nachtrag Nr. 5.

Und da stehen auch die Änderungen des Gewichts durch Zusatzausstattungen drin (z.B. für Schiebedach, Servolenkung, Anhängerkupplung etc), das heisst, der Prüfer muss beim Erstellen des Datenblattes sowieso das Gewicht deines Fahrzeugs berechnen.

Mit anderen Worten: Es ist wurst, ob du rein anhand der ABE rechnest, oder Pits 318iA 4T oder meinen 316iA 2T als Grundlage nimmst. Wobei du in zweitem und drittem Fall auch die Zusatzausstattungen (ab Werk) von Pits oder meinem Auto kennen müsstest.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@cabriolet

 

Am Ende bin ich dankbar für jeden Hinweis und jedes Hilfsmittel, welches mir Sackgang mit der Dekra erspart. Ich gehe zum 30.08. auch nicht völlig unvorbereitet, das wird mit etwas Fleiß schon zu schaffen sein.

 

Weißt du wie der Prüfer so ein Fahrzeuggewicht berechnet? Ich bin neugierig und kenne mich damit nicht aus.


Bearbeitet: von BMW_Classic
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

am vor 31 Minuten schrieb BMW_Classic:

Weißt du wie der Prüfer so ein Fahrzeuggewicht berechnet? Ich bin neugierig und kenne mich damit nicht aus.

So wie ich es eben beschrieben habe: Er guckt in die ABE bzw. den betreffenden Nachtrag und sucht dort das "nackige" Leergewicht heraus, blättert ein paar Seiten weiter und sucht dort die Gewichte der Zusatzausstattungen heraus und addiert sie auf das Leergewicht.

Alternative: Er stellt das Auto auf die Waage.

 

Was mich allerdings wundert (hat aber nichts mit deinem Problem zu tun):  In der ABE werden alle Karosserieformen über einen Kamm geschoren, außerdem liegen die dort genannten Leergewichte deutlich höher als das was bei mir im Schein eingetragen ist. Mein 316iA müsste laut ABE 1.214 kg (1.190kg+14kg(Schiebedach)+10kg(Servo)) wiegen, im Schein stehen glatte 1.100kg 8-/.

 

Gruß

Markus

 

Edit: Der Nachtrag Nr.5 gilt nur für den Touring. Bei genauem Lesen habe ich die Passage entdeckt: "Es entfällt: ...2 und ...4 (Limousine, Stufenheck)".

Damit ist das Rätsel um die Gewichtsabweichung gelöst, der Nachtrag Nr. 5 für dich aber eigentlich unbrauchbar. Musst also einen Prüfer finden, der bereit ist die ABE mit dem entsprechenden Nachtrag für das Fachlift und den M40-Motor herauszusuchen. Oder der tatsächlich das Gewicht von Pits Auto einfach übernimmt.


Bearbeitet: von cabriolet
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@cabriolet

 

Danke für die Erklärung und Erläuterung. Ich hatte hinsichtlich der ABE-Nachträge noch keine Zeit ins Detail zu gehen, hatte mich aber bisher auch nur mit der II beschäftigt, da sie Ende 1989 ausgestellt wurde und somit mein Fahrzeug mit Bj. 08/89 umfasst.

 

Vielleicht kann noch jemand Licht ins Dunkle bezüglich deiner festgestellten Differenz bringen. Mein 318iA hat keine Sonderausstattung (bis auf S0350 Wärmeschutzglas und Automatik), sonst Serienumfang 318i. Pits 318iA wird mehr wiegen. Ich denke, so wie ich die DEKRA kenne, wird der BMW auf die Waage gehen.

 

Am Ende kann alles nur eine Hilfe sein. Ich möchte niemanden etwas unterstellen, aber nicht jeder Prüfer ist firm und hat Lust sich mit diesem oder jenem Auto zu beschäftigen.


Bearbeitet: von BMW_Classic
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich das Datum richtig entziffere, ist der Nachtrag 2 vom 6.Oktober 1989, somit neuer als dein Auto und damit genauso unzutreffend wie die Nr 5.

Dein Prüfer muss also die ABE 9637/4 und vermutlich den Nachtrag 1 heraussuchen.

Und das muss er sowieso, sonst wird das mit dem Stammdatenblatt nix. Aber das wird er schon selber wissen (und vor allem besser wissen als ich, bin ja selber in meinem vorigen Post in die Falle getappt mit der Nr. 5 vom Mai 1992, die damit nur noch den Touring betrifft), und er muss es wollen.

Wenn nicht, dann bleibt wirklich nur, einen anderen Prüfer zu suchen.

 

Kleine Anekdote: Mein Cabrio war ja auch 8 Jahre abgemeldet, also eigentlich auch die 21er Abnahme fällig. Also Termin beim TÜV geholt, das das ja nicht jeder Prüfer darf. Der Prüfer sagt dann: "Sie haben WAS? Nen Termin zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis? Hätten sie nicht gebraucht, da machen wir ´ne normale HU, ich sehe ja was das für´n Auto ist und die ABE-Nummer steht ja im Typenschild. Ist meine Ermessenssache. Dann gehen sie einfach zum Amt und lassen ihn zu."

So lief´s dann auch, da guckt auch keiner auf das Datum der Stilllegung, weil einfach die Fahrzeug-Daten aus den alten Dokumenten in die neuen Dokumente übertragen werden.

 

Bei dir sieht das natürlich durch die Griechenland-Vergangenheit deines Autos etwas anders aus, da wird schon eher auf´s Datum geschaut und deshalb kann (muss aber nicht) die Behörde auf der 21er Abnahme bestehen.


Bearbeitet: von cabriolet
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...