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Erfahrung mit Bussgeldeinspuch


Volibaer
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Hey E-30 Community,

 

ich hatte bereits vor ein paar Tagen einen Beitrag hier gepostet, da ich meinen 5. Punkt erhalten habe.

Da ich mir dieses teure Seminar sparen will, habe ich überlegt erstmal einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Den Punkt gab es für zu schnelles Fahren im Baustellenbereich.

Auf dem Foto war jedoch noch ein zweites Fahrzeug zu sehen.

Denkt ihr ich habe Erfolg damit?

 

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Vermutlich wird Dir das ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt besser beantworten können.
Bei solchen Fragen würde ich mich nicht auf das Internetz und Forenanfragen verlassen.
 

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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am Am 24.2.2022 um 14:58 schrieb mruncover:

Vermutlich wird Dir das ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt besser beantworten können.
Bei solchen Fragen würde ich mich nicht auf das Internetz und Forenanfragen verlassen.
 

Kostet eine Beratung schon Geld?

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Normalerweise kostet eine Erstberatung Geld. War früher ein geregelter/festgesetzter Betrag.
Ob das immer noch so ist, kann ich nicht sagen.
Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, ist eine Erstberatung oftmals inclusive.
Ich würde mir immer einen Anwalt in meiner Nähe suchen oder wer mir was aus dem

Bekanntenkreis empfehlen kann.
Erfahrung mit dem verlinkten Unternehmen habe ich nicht.


Bearbeitet: von mruncover

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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am vor 31 Minuten schrieb Volibaer:

Versuche nur meine Möglichkeiten auszuschöpfen.

Das Fehlverhalten habe ich schon reflektiert.

Wir leben in einem freien Land, zum Glück, und bei uns hat jede oder jeder das Recht gegen ein Behördliches Schreiben innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einzulegen, und das ist auch gut so.

 

Es müßte in dem Schreiben so etwas ähnliches stehen wie: Bei einem Widerspruch kann vor Gericht auch eine für Sie nachteilige Entscheidung gefällt werden. Will sagen, Du kommst der Amtsrichterin bockig vor, dann gibt das 3 Punkte statt 1, oder das Bußgeld wird verdoppelt oder so ähnlich. Dann müßte man das nochmal vor dem Landgericht klären.

 

Wenn Du nichts handfestes Entlastendes hast, kannst Du aus Spaß an der Freude Widerspruch einlegen, Du hast jedes Recht dazu, aber was soll das bringen außer zusätzlichen Kosten (Gerichtskosten). Schwer zu sagen, was tun spricht Zeus. Am besten zwei Jahre im Straßenverkehr die Füße stillhalten, aber richtig still.

dt2.png

 

"Du schaffst das Butch"

 

we are soldiers of love

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Ein Anwalt kann mEn jedoch prüfen, ob die Messung korrekt erfolgt ist oder ob Fehler gemacht wurden

und somit unter Umständen auch ohne Gericht etwas abweisen.

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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Zum Nulltarif wirst Du die Angelegenheit nicht vom Tisch bekommen.

Nimm Dir einen Anwalt, der kann Akteneinsicht beantragen und danach entsprechend handeln bzw. Dich beraten.

 

Dabei ist anzumerken: Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe!

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Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, die die Kosten für Dich übernimmt, kostet Dich der Anwalt und die zusätzlichen Gerichtsgebühren (wenn man keinen Erfolg hat) unterm Strich mit großer Wahrscheinlichkeit mehr, als die Nachschulung.

 

Wenn Du schon so schön auf dem Foto zu sehen bist, sind die Erfolgsaussichten ohnehin eher unterdurchschnittlich. Das andere Fahrzeuge mit auf dem Bild sind, ist nicht ungewöhnlich. Ob man was machen kann, kann Dir am Ende nur eine Anwalt sagen, der Akteneinsicht nimmt und alle Formalien (und da gibt es doch erstaunlich viele - die Verkehrsüberwachung kennt die aber im Normalfall und ist diesbezüglich auf Zack) prüfen kann. Der will aber in jedem Fall Geld für seine Dienstleistung, von daher geht die Tendenz doch eher leicht zum Bezahlen und zur Nachschulung.

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Wenn auf dem Bild ein weiteres Fahrzeug zu sehen ist, dann wurde das vor dem versenden des Bußgeldschreibens bereits geprüft ob dieses die Messung beeinflusst haben könnte und im Zweifel wird das Verfahren eingestellt.

Die wissen recht genau wie der Meßstrahl gerichtet ist und der ist auch recht fokusiert so dass ein Fahrzeug das z.B. am linken Rand sichtbar ist keinen Einfluss auf die Messung hat.

 

Ergo: Du kannst nen Einspruch einlegen (so lange Du noch in der Frist bist). Das kostet Dich auch erst mal gar nix.

Einen Anwalt dazu zu kontaktieren rentiert sich erst wenn der Einspruch abgelehnt wurde und Du dann noch mal Widerspruch einlegen willst.

Ansonsten reicht es, den mitgeschickten Bogen auszufüllen, das Vergehen nicht zuzugeben und als Begründung ggf. zu schreiben dass Du den Verstoß nicht begangen hast sondern von dem Fahrzeug rechts im Bild überholt wurdest - oder was auch immer stimmt.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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...mein Tip : bezahlen, Fresse halten und zukünftig viel viel aufmerksamer fahren.

 

Nicht nur deine Augen sondern auch deinen Kopf gebrauchen, immer überlegen ob da wo du bist nicht vielleicht eine typische Blitzerstelle ist o.ä.

Zur Not eventuell noch das Fahrzeug auf eine Frau anmelden (Tuss, Mutti, Omi, Stammgretel), das erschwert die Ermittlung des Fahrers.

Klappt aber auch nicht ewig (es droht event. ein Fahrtenbuch oder das Weib verplappert sich, ist Naturgegeben).

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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am Am 24.2.2022 um 14:21 schrieb Volibaer:

Versuche nur meine Möglichkeiten auszuschöpfen.

Das Fehlverhalten habe ich schon reflektiert.

Wenn man Mist gebaut hat, sollte man auch dazu stehen. Was bringt's den eigentlichen Lerneffekt versuchen zu umgehen. Nächstes mal hat man dann vielleicht ein Menschenleben auf dem Gewissen.

Regeln sind zum Einhalten gedacht und nicht um diese zu umgehen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in Baustellen kann man auch nicht übersehen, da sogar meine Oma ohne Führerschein weiß, dass man hier langsamer fahren muss! Bei Punkten in Baustellen war man auch deutlich zu schnell unterwegs. Ich sehe hier einen klaren Vorsatz.

Die Gerichte haben täglich solche Fälle und werden sicherlich nicht Gnade vor Recht walten lassen. Gerade noch wenn das Konto bereits mit Punkten glänzt.

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