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Scheckheft rückgaberecht


335 e30
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Hallo ich habe vor 1 Jahr mein e30 verkauft, dem Käufer schriftlich mitgeteilt das es bis 150km Scheckheft gepflegt ist. Leider möchte der Käufer jetzt das Auto zurückgeben da im Scheckheft nur 139000km eingetragen ist. Ich war damals bei 160000km in der bmw Werkstatt und habe das Kühlsystem überprüfen lassen.dabei wurde Kühlmittelpumpe getauscht.dazu kamen noch mehrere Dichtungen dazu. Gilt das als serviceheftleistung??

Es wurde auch ein Steuergerät getauscht

In einem Ausdruck von bmw kann ich die history bestätigen.

 

Ich muss zugeben das ich nicht genau nachgeschaut habe wieviel im Serviceheft steht.. Da das Auto als teileträger verkauft wurde habe ich das nicht als wichtig empfunden.

Heute habe ich ein Brief bekommen vom Anwalt das ich das Auto zurück nehmen muss und alle Kosten tragen muss.

 

Was kann ich machen.


Bearbeitet: von 335 e30
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Was du machen musst?

Deinen KV raussuchen, in dem der Gewährleistungsausschluß steht.

Alternativ nutzt du deine RS.

Entspannt bleiben.

So einen Spinner hatte ich auch mal.

War sogar hier ausm Forum.

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Im Kaufvertag steht unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bastler und teileträger.

Der Anwalt schreibt das der Gewährleistung Anspruch ungültig ist da es eine falsche angabe war wegen dem Scheckheft km unterschied. Es wäre hilfreich zu wissen ob die Einträge nach 150000km kn der History als service Anträge gelten. Dann wäre ich aus dem Schneider.

Er möchte sogar eine Teillackierung gelten machen von 2500euro. Ich bin echt entsetzt.

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Wenn Du eine RS hast, schalte sie ein. Wenn nicht, wirst am Besten selbst einen RA beauftragen. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen, das ist vorgenannten Stellen vorbehalten. Nur die können Dir hier weiterhelfen, zumal die Sache ziemlich heikel ist...

 

Viel Glück :-UU


Bearbeitet: von Kai

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Wenn das eine echte, zugesicherte Eigenschaft war, dann kann auch ein Gewährleistungsausschluss ins Leere gehen, von daher immer Augen auf, was man so in die Verträge rein schreibt.

 

Stand das mit dem Serviceheft im Vertrag oder in der Anzeige?

 

Würde mir an Deiner Stelle auch anwaltlichen Rat holen, da das hier - insbesondere, wenn der gute Mann noch investitionen in den Bock ersetzt haben will - etwas komplexer wird.

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Hi im Kaufvertag steht es nicht, er hat sich das auch Vorort angeschaut. Inserat ist leider über mobile.de nicht erstellbar. Ich habe ihm lediglich geantwortet auf die Frage ob es Scheckhwftgepflegt ist ja 150000km.

Ich weiss war nicht so schlau. A er ich habe gedacht da dass Auto bei bmw war und anscheinend reparaturen nicht eingetragen werden ins checkheft das dass ok ist. Es wurde auch als teileträger sowie bastlerfahrzeug verkauft. Der Anwalt schreibt das der Vertag nicht gültig ist. Da falsche Angaben im serviceheft. Kann doch nicht sein.

Hi im Kaufvertag steht es nicht, er hat sich das auch Vorort angeschaut. Inserat ist leider über mobile.de nicht erstellbar. Ich habe ihm lediglich geantwortet auf die Frage ob es Scheckhwftgepflegt ist ja 15000km.

Ich weiss war nicht so schlau. A er ich habe gedacht da dass Auto bei bmw war und anscheinend reparaturen nicht eingetragen werden ins checkheft das dass ok ist. Es wurde auch als teileträger sowie bastlerfahrzeug verkauft. Der Anwalt schreibt das der Vertag nicht gültig ist. Da falsche Angaben im serviceheft. Kann doch nicht sein.


Bearbeitet: von 335 e30
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Geltend machen kann er grundlegend nichts.

Im Fall der Rücknahme wird eine Nutzungsentschädigung fällig.

Eine Rücknahme kommt aber hier nicht in Frage, dazu fehlt der gravierende und/oder arglistig verschwiegene Mangel.

Im vorliegenden Fall war dem Käufer der Mangel ab Gefahrenübergang bekannt, warum kommt er kurz vor Fristablauf der Sachmängelhaftung damit an?

Klarer Fall, sag ich mal.

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Nach einem )!!) Jahr so eine Welle machen. Das war ein reiner Privatverkauf! Gekauft wie gesehen und probegehustet unter ausschluß jeglicher Gewährleistung: Was verlangt der noch bei Kauf eines fast 30 Jahre alten Auto? Daß Du noch jemanden findest, der ihm einen Blow-Job besorgt?.Und warum eine Teillackierugfür 2.500 Euro? Da will sich jemand auf deine Kosten sein Auto sanieren lassen (nach einem Jahr!!).

 

 

Was ist denn das für ein Anwalt? Für Scheidungsrecht?


Bearbeitet: von el-utz

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Lutz, das sieht wohl jeder hier wie du und der gesunde Menschenverstand sagt, auf beide satt mit dem Knüppel drauf, FS weg und den e30 vor des Besitzers Augen einpressen aber leider leben wir nicht in einem Rechtsstaat sondern in einem Land, in dem Gerichte völlig ohne normalen Menschenverstand urteilen.

 

Und in einem in dem Anwälte jeden Fall übernehmen, selbst wenn sie noch so mit den Augen rollen wenn der Patient, tschuldigung, der Mandant zur Tür raus ist weil die Masse der Anwälte (auch finanziell) arme Würste sind.

Der normale Durchschnittsanwalt ohne besondere Spezialfachgebiete, -aufträge oder Elitekanzlei verdient nicht viel und nimmt darum jeden Mist an.


Bearbeitet: von Pit-der Mohr

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Reparturen sind keine Leistung die im Serviceheft eingetragen wird.Ausser der Kunde will das.

Was Serviceleistungen sind, ist im Heft aufgeführt.

 

Das Problem ist, ob das ein “arglistig verschwiegener“

Mängel ist, der zur Minderung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages führen kann.

Wie man das nach einem Jahr beweisen will...

Falls RSV die Kosten übernimmt, würde ich es darauf ankommen lassen.

 

@Pit Dem letzten Teil des ersten Abschnitts kann ich nicht zustimmen: Häufig ist es so, das die Streithähne nicht zur Einigung fähig sind und deshalb die Gerichte blockieren und damit von wichtigen Sachen abhalten.

Und typisch Deutsch, alle haben eine RSV, da ist klagen leicht gemacht...

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Unabhängig der Dreistigkeit solcher Idioten.

 

Mich tät interessieren wie der Umstand gewertet wird, dass im Vorfeld zwar Scheckheftgepflegt kommuniziert wurde, aber im Kaufvertrag nicht ausgewiesen/erwähnt wird.

Rechtlich bindend ist nach meinem dafürhalten ja nur der schriftliche Kaufvertrag?

Wer will denn nachweisen was ihr vor Zeichnung noch besprochen/festgestellt habt ?

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Rechtlich bindend ist nach meinem dafürhalten ja nur der schriftliche Kaufvertrag?

 

Kommt ganz auf den schriftlichen Vertrag an. Grundsätzlich gilt keine Schriftform und alles, was nicht schriftlich festgehalten wurde, kann durchaus relevant sein. Es ist dann halt die Frage, ob man das nicht schriftlich Festgehaltene im Streitfall beweisen kann.

 

Von daher sollte er sich schon en Anwalt zu Hilfe nehmen.

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Wenn weder im Kaufvertrag noch in der Anzeige scheckheftgepflegt steht, solltest du gute Karten haben.

Hatte mal den gleichen Fall nur umgekehrt: der Verkäufer hatte behauptet das Dach ließe sich nicht ganz schließen wegen der ausgeleierten Spanngurte und hat das auf m.W. im Kaufvertrag geschrieben.

Nun war in Wirklichkeit das Gestänge verbogen und musste getauscht werden.

Klage + Rechnungsvorlage ergaben nochmal eine ordentliche Preisreduzierung.

Kommentar des Richters: schriftliche Zusagen zählen, mündliche nur wenn eindeutige Zeugen da sind.

Vieleicht hilft dir das

 

@Pit, es gibt auch Fachanwälte für alle Themenbereiche - die müssen eine bestimmte Anzahl von Verhandlungen zu diesem Spezialgebiet vorweisen. Vertragsanwälte von A-clubs. - Die wiederum könnte je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden.

Ansonsten hast du recht. Rechtsanwaltsschwemme, z.T. müssen die noch von Pa+Ma unterstützt werden.

Weihnachtliche Grüße :wein:

Hermann

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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Einfach gelassen einer Klage entgegensehen, erst wenn die wirklich klagen würd ich ein Anwalt einschalten.

Beim Kauf hat er doch wohl das Scheckheft geprüft und den tatsächlichen eintrag gesehen oder ?

Übrigends würde ich bei solchen Themen nicht alle Details in Foren rausposaunen, die gegenseite liest mit !

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  • 2 Wochen später...

Sowas ähnliches hatte ich auch. Habe einen 335i Verkauft im Fahrbereiten Zustand.

 

Nach 6 Monaten kam ein Schreiben vom Anwalt ich möge den Wagen zurück nehmen oder die Lackierung des Wagens für knapp 5600€ Übernehmen da ich den Wagen mit deutlichen Rostmängeln Verkauft habe.

 

Muss man sich mal vorstellen.....

 

Habe dann lediglich ein Schreiben aufgesetzt in dem Stand das der Käufer A vor Ort war, B Ausreichend Zeit hatte den Wagen zu besichtigen und C es ein gebrauchtes Fahrzeug war ohne versteckte Mängel da alles offensichtlich.

 

Musste mir selber erstmal an die Birne fassen das da ein Anwalt überhaupt ein Schreiben aufsetzt. Aber die Verdienen ja so oder so.

 

Kam nix mehr!

 

In deinem Fall ist eine Beratung nicht zulässig von Privaten aber wenn der Käufer das Scheckheft vor Ort angeguckt hat oder die Möglichkeit dazu hatte dann ist hier klar ein Versäumnis seiner Seite zu sehen. Beim Kauf hätte er sich davon Überzeugen müssen das die Angaben richtig sind. Dieses war ihm ohne Probleme möglich!

 

Wichtig ist auch noch!!!

Erfolge die Angabe Nach oder Vor der Besichtigung? Bzw. die Nachfrage des Käufers.

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Hi er hatte mich vor dem Kauf angeschrieben.

REIN FIKTIV!!!

 

Käufer und Verkäufer unterhalten sich vor Ort darüber MÜNDLICH das die geschriebenen 150000km nicht exakt stimmen sondern es eine ca. Angabe war. Die genaue Angabe wird dem Käufer vor Ort MÜNDLICH Vi sa Vi mitgeteilt.

 

Wäre es so hätte der Käufer 1. Dieses Stillschweigend Akzeptiert da er den Wagen trotzdem gekauft hat und 2. Ihm die Diskrepanz zwischen Angabe und Eintrag auch nicht umgestimmt hat.

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So Spinner sind für den Anwalt gefundene fressen.

Natürlich rät der Anwalt ihm dazu "etwas zu unternehmen", wäre doch ein blöder Anwalt, würde er sich die "Arbeit" entgehen lassen.

 

Irgendwer zahlt schon, und wenn nicht der TE, dann eben der jetzige Besitzer des Autos.

 

 

Für sowas lacht dich doch jeder Richter aus... hoffentlich.

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Hi Leute der Kampf geht weiter.

 

Laut Recherche wurde folgende Sachen gemacht.

Was gilt als service davon.

 

Difföl gewechselt, stabi, Warnkontakte,Bremsen ,Zündspule,Bremsflüssigkeit,Kühlmitelpumpe,Thermostat,Keeilrippenriemen.

 

Hab die Dinge aufgezählt die ich jetzt gefunden habe.


Bearbeitet: von 335 e30
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Was bringt es dir wenn Dir hier jemand sagt: Alles ganz klar Service!

 

Ich würd an deiner Stelle zu deinem Stammhändler fahren, vielleicht ja mal in Erwägung ziehen zu dem zu fahren wo es gemacht wurde ... 🙄

...und ihm darum beten das er dir einen Zettel schreibt wo drin steht:

Wagen Xy war zuletzt am x.x.xxxx zum Service vorstellig, mit folgenden Tätigkeiten :

-x

-x

Etc.

 

Dann hast du doch deinen Nachweis über ne Serviceleistung...

 

Oder lass es halt erstmal drauf ankommen, ob er wirklich klagt und nicht nur die 50€ für das anwaltsschreiben ausgelegt hat, um dich zu erschrecken. 🤷🏼‍♂️

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Wenn man im ADAC ist, wird man von Fachanwälten kostenlos beraten!!!

Habe ich einmal gemacht. Der war hochmotiviert, nicht. Hat einfach nur meine Zeit verschwendet

um sich seinen Obolus beim ADAC abzuholen.

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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