Meine Zulassungsstelle (so schreiben sie es auch auf ihrer Homepage) verlangt für ein Kurzzeitkennzeichen Brief+Schein (also Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2), allerdings ist dies auch in Kopie ausreichend.
Das mit der HU ist so richtig, wie es die Vorredner beschrieben haben. Wenn keine gütlige HU vorgewiesen werden kann, ist der Antragsteller des KZK verpflichtet, auf direktem Wege zu einer Prüfstelle zu fahren, dies wird auch in den Papieren zum Kennzeichen vermerkt.
Lustig ist allerdings schon (und es wird auch so geschrieben), dass eine Weiterfahrt nur für den Fall möglich ist, dass die HU auch bestanden wird.
Klar, alles in allem quasi völlig sinnlos, denn wer weiß schon, ob er die HU ohne weiteres besteht... Dementsprechend schwierig und eigentlich fast unmöglich für den Privatkäufer, legal ein abgemeldetes Fahrzeug ohne TÜV einfach mal Probe zu fahren. Wäre an der Stelle des TE genau so "gestresst" jetzt...
Wenns auch schwerfällt, aber man muss das ganze wirklich auch mal von der anderen Seite sehen, wie einige hier auch schon geschrieben haben: Es ist halt leider so, es wurde zu viel Schindluder getrieben mit der bisherigen Regelung. "Nur zu Probe- und Überführungsfahrten" wurde eben immer geflissentlich überlesen und so sah ich in den letzten Jahren immer wieder den klassischen Fall, dass Autos mit KZK auf den Supermarktparkplätzen dieser Republik gestanden sind und die KZK schlicht und ergreifend missbraucht wurden. Von irgendwelchen "Ideen" der Import-Export-Fraktion ganz zu schweigen. Die Ehrlichen sind halt jetzt wieder die Dummen.
Ich sehe das ganze aber durchaus noch von einer weiteren Seite:
Mit der Zeit spricht sich diese Problematik vielleicht auch bei den Privatverkäufern rum, die ihre Schüssel, die oft jahrelang in diversen Garagen vor sich hingammelt, recht schnell und unkompliziert weiterhaben wollen. Die Verkäufer werden dann ja indirekt auch in die Pflicht genommen (sofern halbswegs noch in fahrbereitem Zustand) in das Fahrzeug zu investieren und es verkehrssicher zu machen. Anderfalls bringen sie es nur schwer an den Mann, weil potenziellen Käufern ja die Hände stark gebunden sind.
Aus dieser Sichtweise erscheint die Regelung nicht mehr ganz so absurd, den schließlich trägt die Hauptverantwortung für ein Vehikel immer noch der momentane Eigentümer. Interessierten Käufern gibt das auch eine gewisse Sicherheit wenn das Auto TÜV hat und Laien werden bei ausgedehnten Probefahrten möglicherweise vor für sie nicht erkennbaren erheblichen Gefahren durch schlechten technischen Zustand bewahrt.
Grüße
Matthias
Bearbeitet von kiddynamite, 17. Juli 2019 - 17:41.