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Kurzzeitkennzeichen - das ist ja wohl ein Witz?


M-GmbH
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Ich muss mir hier mal Luft lassen und danach fragen, in welcher Bananenrepublik wir mittlerweile leben?

 

Wie kann es sein, dass es die Kurzzeitkennzeichen nur noch gegen Vorlage des Kaufvertrages ausgegeben werden? Wie soll ich denn ein Fahrzeug Probe fahren, wenn es nicht angemeldet ist? Niemand kauft die Katze im Sack!

 

Es ist zwar 12 Jahre her, aber damals habe ich für meine erste E30-Besichtigung einfach bei der Zulassungsstelle (gegen Vorlage des Versicherungsnachweises) die Kennzeichen bekommen und gut war. Seit wann ist denn diese neue Regelung usus?

 

Ich bin gerade einfach nur fassungslos.


Bearbeitet: von M-GmbH
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Kaufvertrag ist mir neu, aber Vorlage von TÜV und Kopie einer Zulassungsbescheinigung ist schon einige Zeit üblich. Als Privater ein Auto ohne TÜV kaufen ist mithin nicht mehr so einfach möglich, wenn man das Auto auf den eigenen Achsen überführen will.

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Kaufvertrag ist mir neu, aber Vorlage von TÜV und Kopie einer Zulassungsbescheinigung ist schon einige Zeit üblich. Als Privater ein Auto ohne TÜV kaufen ist mithin nicht mehr so einfach möglich, wenn man das Auto auf den eigenen Achsen überführen will.

 

Der Wagen hat neuen Tüv, allerdings bekomme ich keine Kennzeichen – laut Zulassungsstelle – ohne Kaufvertrag! Ich würde den BMW aber gerne vorher einmal Probefahren wollen, damit ich etwaige Defekte ausschließen kann...

 

Fahrzeugbrief oder Kaufvertrag..., hier nachzulesen. Logischerweise habe ich vor Ort (nicht Standort des PKW) weder das Eine noch das Andere...

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Kurzzeitkennzeichen:

Auto braucht keinen TÜV, das Kurzzeitkennzeichen kann schließlich auch für die Vorführung beim TÜV verwendet werden. Kaufvertrag ist da schon eher Pflicht, oder halt eine Vollmacht im Namen des aktuellen Fahrzeughalters. Dazu gehört dann auch Farbkopie vom Ausweis.

 

Weiß ich, da ich das ganze erst vor kurzem hinter mir hatte!

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Wurde vor paar Jahren abgeschafft, weil mit den KZK viel Unfug getrieben wurde, so zumindest die Politik.

 

Man bekommt diese Schilder auch ohne gültige HU. Es reicht ein Nachweis über einen Termin für eine HU bei einer Prüforganisation. Danach kräht kein Hahn mehr und fragt mehr, ob man dort erschienen ist.

 

Jetzt kann man sich aussuchen, ob man ein vernünftiger Mensch ist oder eben auch sein Kackfass von A nach B bringen will. Trifft halt leider wie so oft die falschen und die Bedürftigen wie der TE haben ein Problem auf korrektem Wege.

 

Das mit dem Kaufvertrag gibt es seit der Umstellung auf "Fahrzeuge mit gültiger HU".

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Jepp!

 

Fakt ist, dass man ohne Nachweis einer >VIN kein KZK mehr bekommt.

Gültige HU ist nicht nötig sondern wenn, dann ggf. die Schikane einer Zulassungsstelle.

 

Hintergrund waren wie so oft Händler (oft aus dem Ausland) die mit einem Kurzzeitkennzeichen innerhalb von den 5 Tagen Gültigkeit 20 Autos zur Grenze geschafft haben, obwohl schon immer die Vorschrift war, die VIN in dem Schein der zum KZK gehört einzutragen und man mit einem KzK nur ein einziges Fahrzeug bewegen durfte.

Wenn man in ne Kontrolle kam wurde zerknirschr nachgetragen, weil man es "leider" vergessen hatte.

 

Is wie mit der 07er Nummer.

Irgendwelche A-Löcher haben es genutzt um ihre >20 Jahre alten Schrottkisten ohne HU im Zustand 4- für den täglichen Arbeitsweg zu benutzen - daher müssen jetzt alle darunter leiden.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Meine Zulassungsstelle (so schreiben sie es auch auf ihrer Homepage) verlangt für ein Kurzzeitkennzeichen Brief+Schein (also Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2), allerdings ist dies auch in Kopie ausreichend.

Das mit der HU ist so richtig, wie es die Vorredner beschrieben haben. Wenn keine gütlige HU vorgewiesen werden kann, ist der Antragsteller des KZK verpflichtet, auf direktem Wege zu einer Prüfstelle zu fahren, dies wird auch in den Papieren zum Kennzeichen vermerkt.

Lustig ist allerdings schon (und es wird auch so geschrieben), dass eine Weiterfahrt nur für den Fall möglich ist, dass die HU auch bestanden wird.

 

Klar, alles in allem quasi völlig sinnlos, denn wer weiß schon, ob er die HU ohne weiteres besteht... Dementsprechend schwierig und eigentlich fast unmöglich für den Privatkäufer, legal ein abgemeldetes Fahrzeug ohne TÜV einfach mal Probe zu fahren. Wäre an der Stelle des TE genau so "gestresst" jetzt...

 

Wenns auch schwerfällt, aber man muss das ganze wirklich auch mal von der anderen Seite sehen, wie einige hier auch schon geschrieben haben: Es ist halt leider so, es wurde zu viel Schindluder getrieben mit der bisherigen Regelung. "Nur zu Probe- und Überführungsfahrten" wurde eben immer geflissentlich überlesen und so sah ich in den letzten Jahren immer wieder den klassischen Fall, dass Autos mit KZK auf den Supermarktparkplätzen dieser Republik gestanden sind und die KZK schlicht und ergreifend missbraucht wurden. Von irgendwelchen "Ideen" der Import-Export-Fraktion ganz zu schweigen. Die Ehrlichen sind halt jetzt wieder die Dummen.

 

Ich sehe das ganze aber durchaus noch von einer weiteren Seite:

Mit der Zeit spricht sich diese Problematik vielleicht auch bei den Privatverkäufern rum, die ihre Schüssel, die oft jahrelang in diversen Garagen vor sich hingammelt, recht schnell und unkompliziert weiterhaben wollen. Die Verkäufer werden  dann ja indirekt auch in die Pflicht genommen (sofern halbswegs noch in fahrbereitem Zustand) in das Fahrzeug zu investieren und es verkehrssicher zu machen. Anderfalls bringen sie es nur schwer an den Mann, weil potenziellen Käufern ja die Hände stark gebunden sind.

Aus dieser Sichtweise erscheint die Regelung nicht mehr ganz so absurd, den schließlich trägt die Hauptverantwortung für ein Vehikel immer noch der momentane Eigentümer. Interessierten Käufern gibt das auch eine gewisse Sicherheit wenn das Auto TÜV hat und Laien werden bei ausgedehnten Probefahrten möglicherweise vor für sie nicht erkennbaren erheblichen Gefahren durch schlechten technischen Zustand bewahrt.

 

Grüße

Matthias


Bearbeitet: von kiddynamite
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Unsere Zulassungsstelle hat ohne viel tamtam ein KZK ausgestellt und dabei nur eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie eine eVB-Nummer verlangt, der TÜV war seit 2 Monaten abgelaufen was zur Folge hatte das wir mit dem Wagen ausschließlich zum TÜV in der näheren Umgebung fahren durften und vice versa was so auch im neuen Schein notiert wurde.


Bearbeitet: von Durchfuhrer

Puch Maxi N | E30 320i Cabrio | AMG E63S S213

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Fakten:

 

KZK gibt es nur noch mit Eintrag der VIN in den Schein

 

KZK gibt es auch ohne TÜV aber mit dem Hinweis das der Wagen nur für die Fahrt zum TÜV oder in die Werkstatt damit gefahren werden darf.

 

KZK gibt es ohne TÜV nur für den Landkreis wo man wohnt oder einen der Angrenzt.

 

KZK werden auch ohne Kaufvertrag ausgegeben aber das liegt im Ermessen jeder Zulassungsstelle.

 

KZK gibt es nur noch mit Nachweis. D.h. bei manchen reicht ein Foto der Papiere und bei anderen sind Kopien vorzulegen. Alles schon gehabt.

 

Aber auch hier gibt es Wege um z.b. mit einem Wagen ohne TÜV 5 Tage rumzugurken durch ganz Deutschland ;-)


Bearbeitet: von Marcel. D
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So ist es, habe das gerade 2x durch.

 

Zulassung oder "Brief" als Foto im Handy reicht bei uns. Gültige HU dito (wobei die "Zulassungsdame" die beim Coupé nicht brauchte weil sie die HU Daten nach Eingabe der FIN schon im Rechner angezeigt hatte...was aber nach ihrer Angabe immer von der Zulassungsstelle der "Gegenseite" abhängt.

Man bekommt dann mit den Daten eine "Zulassung für KKZ Überführung" gedruckt.

 

Wichtig!  Das Auto für das man ein KKZ haben möchte muß zu diesem Zeitpunkt schon abgemeldet sein. KKZ holen und vor Ort dann die Schilder tauschen geht nicht! (hatte ich am Montag mit dem e91 Touring für meine Frau, haben den dann doch angemeldet überführt)

 

Zur Überführung muß das Auto eine gültige HU haben! Ohne HU ist nur "KKZ für fahrt zur Werkstatt/HU" im eigenen oder Nachbarkreis mit dem eigenen Auto (vielleicht wollten die vom TE bei einem nicht umgeschriebenen Auto deshalb den Kaufvertrag) möglich. (habe extra mal gefragt, wenn ich schon da rum saß) Dann wird die Zulassung auch so ausgestellt.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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