Genauso ist es.
Ich wollte meinen Silbernen zur Werkstatt überführen, dafür wären KZKZ ideal gewesen, da der BMW aber weder eine gültige HU/AU hatte (dort auch nicht vorgestellt werden sollte) noch über einen gültigen Brief verfügte, war die Ausstellung von KZKZ hinfällig.
In Brandenburg hätte für KZKZ-Erteilung der Brief (im Original) vorliegen und/oder der Wagen eine gültige HU/AU haben müssen, insofern er nicht dafür bei der Prüfstelle vorgeführt wird.
Am Ende haben wir ihn mit roten Nummern eines Freundes in dessen Beisein bewegen müssen.
Ob mit roten Nummern oder KZKZ, damit ist viel Schindluder getrieben worden. Das Resultat haben wir jetzt.
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Mein schwarzes Cabriolet habe ich wie alle meine Fahrzeuge angemeldet verkauft. Ich regele dafür alle Eventualitäten im Kaufvertrag. Der junge Käufer war so "heiss", dass er mal richtig Gas geben musste und durch eine Baustelle auf der BAB (60) mit 120 abzügl. Toleranz durchrauschte. Da waren Führerschein weg, Punkte plus Bußgeld gabs auch und der Senior, der den Deal eingetütet hatte, war richtig sauer.
Für mich war trotzdem alles ganz easy. Kaufvertrag usw. der Polizei übermittelt und danach nie wieder etwas vom Käufer noch Auto gehört.