Da ist ja mal eine Menge Quatsch dabei. Dass die Industrie von der EEG-Umlage befreit ist, ist nicht ganz korrekt. Umlagenbefreit sind nur Unternehmen für den Strom, den sie selbst erzeugen und verbrauchen und der dabei nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird (Das Eigenstromprivileg). Beim Großteil der Ausnahmeregelungen handelt es sich um "Rabatte", also Teilbefreiungen von den anfallenden Zahlungen. für den Stromanteil bis einschließlich 1 GWh/a muss die volle EEG-Umlage bezahlt werdenfür den Stromanteil über 1 GWh/a bis einschließlich 10 GWh/a wird die Umlage auf 10% begrenztfür den Stromanteil über 10 GWh/a bis einschließlich 100 GWh/a wird die Umlage auf 1% begrenztfür den Stromanteil über 100 GWh/a wird die Umlage auf 0,05 ct/kWh begrenzt § 40 des EEG: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begrenzt auf Antrag für eine Abnahmestelle die EEG-Umlage, die von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Letztverbraucher, die stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit hohem Stromverbrauch oder Schienenbahnen sind, weitergegeben wird, entsprechend der §§ 41 und 42. Die Begrenzung erfolgt, um die Stromkosten dieser Unternehmen zu senken und so ihre internationale und intermodale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, soweit hierdurch die Ziele des Gesetzes nicht gefährdet werden und die Begrenzung mit den Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher vereinbar ist. intermodal: die Kombination verschiedener Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft) betreffend In § 42 des EEG ist die Begrenzung der Umlage für Schienenbahnen reguliert. Unter Schienenbahnen fallen z.B. Nah- und Fernverkehrsunternehmen wie die Deutsche Bahn, aber auch Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs mit U-Bahn, S-Bahn und Straßenbahnen. Ausserdem sehe ich es als sinnvoll an, den ÖPNV nicht noch unattraktiver durch noch höhere Kosten zu machen.