Unter folgenden Voraussetzungen ist die Reparatur des verunfallten Fahrzeuges nach der 130%-Regelung möglich: die Reparaturkosten des Fahrzeuges dürfen maximal 30% über den Wiederbeschaffungskosten liegenals Nachweis darüber, dass das Integritätsinteresse gewahrt ist, muss das Auto mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten, ab dem Zeitpunkt des Schadensereignisses, weitergenutzt und versichert werdendie Reparatur des Fahrzeugs muss im Rahmen der Vorgaben eines Kfz-Sachverständigengutachtens erfolgenals Nachweis über eine Gutachten-konforme Reparatur muss eine Rechnung über die Reparaturkosten vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass die Reparatur gemäß des vorliegenden Gutachtens erfolgteeine Eigenreparatur ist zulässig und möglich – allerdings muss im Anschluss an die erfolgte Reparatur eine sogenannte Reparaturbescheinigung durch einen Sachverständigen erfolgen, in der bescheinigt wird, dass die Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens sach- und fachgerecht durchgeführt wurdesogenannte „Billigreparaturen“, bei denen keine vollständige Wiederherstellung des Fahrzeugs erfolgt, werden nicht über die 130%-Regelung von der Versicherung reguliert – in diesen Fällen kann allenfalls eine Regulierung auf Totalschadenbasis erfolgenIch sehe das so, dass der Geschädigte jetzt keine Chance mehr hat das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren zu lassen (1800€ x 1,3 = 2340€) Reparatur in der Werkstatt ist mit 2944€ zu hoch. Die Versicherung zahlt wohl auch nicht anteilig, wenn die Kosten die 130% übersteigen. Ihm bleibt mEn nur die Möglichkeit das Fahrzeug selbst zu reparieren und muss das ganze von einem Gutachter nachweisen lassen. Ich denke mal ein eigener Gutachter hätte die Wiederbeschaffunf auch auf 2300€ (2944€/1,3=2265€) setzen können und der Themenstarter wäre mit der 130% Regelung in der Werkstatt dabei gewesen. Weiterhin bekommt er mEn Nutzungsausfall nur bei kauf eines neuen KFZ bzw. nur bei Reparatur in der Werkstatt. Ich bleibe weiterhin bei meiner Meinung immer einen eigenen Gutachter meines Vertrauens zu nehmen. Gruß G.W.