Jungs, hier wird geschrieben, ohne die ganzen Zusammenhänge zu kennen. Wenn @e30Torsten keinen Behindertenausweis hat, hat er lt, seinen Angaben mindestens noch 10 Tage alten Urlaub. Diesen MUSS er vor dem 31.12. genommen haben, sonst verfällt er. Es sei denn, es war aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Dann verlängert sich die Frist bis zum 31.03 des Folgejahres. Danach ist er rechtlich verfallen. Er kann also sowieso nur noch vier Tage alten Urlaub nehmen. Das zum einen... Zum Anderen: Der Urlaub ist abgesegnet PUNKT. Dass der Urlaub aufgrund von Schlafmützen, die ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, nicht angetreten werden kann, weil explizit Aufträge angenommen worden sind, ist allein das Problem des Arbeitgebers. Das mal aus Ausgangspunkt für die Kompromissfindung... Die Sache mit den Überstunden, die die Kollegen dann leisten müssten zählt nicht andeutungsweise als Argument. Jeder muss mal für den anderen Kollegen schwitzen. Ich weiss auch nicht, warum man sich gleich in die Hose macht aus Angst den Job zu verlieren, wenn man sein Recht einfordert. @e30Torsten: ruf deinen Chef vor Arbeitsbeginn an und klär das ab. Gruss uwe