Das stand gerade bei der Express: TÜV macht demnächst Probefahrten München – Noch ist das Gesetz nicht durch, doch es sieht alles danach aus, dass bei der Hauptuntersuchung (HU) durch den TÜV ab dem kommenden Frühjahr neue Regeln herrschen. Fahrzeughalter sollen in Zukunft eine detaillierte Mängelliste erhalten. Zudem wird der TÜV Probefahrten einführen. Die Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) soll am 1. April 2012 in Kraft treten. Vorher muss der Bundesrat noch seine Zustimmung geben. Detaillierte Mängelliste Einige der Änderungen bringen Vorteile für die Fahrzeughalter. Ist zum Beispiel das rechte Rücklicht defekt, soll im Prüfbericht direkt darauf hingewiesen werden und nicht mehr allgemein auf eine fehlerhafte Fahrzeugbeleuchtung. Die Mängelliste könne so als Reparaturauftrag für eine Werkstatt nützlich sein, argumentiert der TÜV Süd. Keine Rückdatierung mehr Eine weitere Änderung sieht vor, dass die Plakette beim Überziehen des Untersuchungstermins nicht mehr rückdatiert werden darf. Wird der HU-Termin zum Beispiel um zwei Monate überzogen, sollen diese nicht mehr von den 24 Monaten bis zur nächsten Prüfung abgezogen werden. Die nächste HU wäre dann grundsätzlich zwei Jahre nach der erfolgten Prüfung fällig. Doch der TÜV warnt: Wer vorsätzlich den Termin überzieht, um die nächste HU hinauszuschieben, geht ein hohes Risiko ein. Bei einem Unfall mit abgelaufener Plakette könnte der Fahrzeughalter Probleme mit seiner Versicherung bekommen. Ab drei Monaten drohe obendrein ein Bußgeld. Prüfer machen Probefahrten In Zukunft wird die TÜV-Prüfung wohl etwas länger dauern. Alle Fahrzeuge, die ab dem 1. April 2012 neu zugelassen werden, werden vor dem Technik-Check in der Prüfgasse in einer Probefahrt auf Herz und Nieren überprüft. Tritt die Veränderung tatsächlich in Kraft, dürften die Sachverständigen vor allem ab 2015 häufig hinterm Steuer sitzen, da für Neuwagen die erste HU erst nach drei Jahren ansteht. Die Probefahrt soll vor allem zur Überprüfung der Assistenzsysteme wie ABS, ESP oder Abstandsregler dienen. Abzuwarten bleibt, welche Probleme durch diese Änderungen entstehen. Immerhin kommt durch die Probefahrten ein erheblicher Mehraufwand auf die Prüfer zu. Wie diese Kosten aufgefangen werden, beispielsweise durch höhere Gebühren für die HU, ist noch unklar. Passt zwar nicht ganz zum Thema, aber da wird sich wohl bald einiges ändern.