Hallo, habe ähnliches gerade durch. Das Ergebnis ist das nun beide Kinder bei mir wohnen und nicht mehr bei der Mutter. Zunächst einmal, auch als unverheirateter ist man verpflichtet der Mutter Unterhalt zu leisten in den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Solange die Kinder bei der Mutter wohnen bist Du zu einem Barunterhalt, geregelt nach deinem Nettoeinkommen incl. Steuerrückzahlungen sowie der Düsseldorfer Tabelle. Was die Mutter mit diesem Geld macht kann niemand beeinflussen, habe dies auch durch und selbst das Gericht sagt dies so. Was den Umgang mit Deinem Kind angeht so hast Du mehr Rechte als Deiner EX lieb sein dürfte. Hier kann ich nur den Gang zu einem fähigen Anwalt raten. Habe mir auch alles einklagen müssen und mittlerweile per Gerichtsbescheid beide Kinder bei mir wohnen. Falls Du noch Info benötigst kannst Du dich auch gerne mal per PN melden. und zur Information, auch Sorgerechtsregelungen kann man zur Not gerichtlich einklagen und ändern. Und dies meist schneller als der Mutter lieb ist.