Also Polizei anrufen (bzw. den halter falls bekannt) ist Pflicht! Ich hatte das gerade letzt (habe beim Einparken evtl. nen AUto erwischt). Bin dann zur Polizei gelaufen (da nebenan), dort wurde dann alles aufgenommen, inkl, mündlicher Verwarnung. Die meinten dann, dass man auf jeden Fall anrufen sollte, hätte mich jemand gesehn wie ich von der Unfallstelle weg gehe, wäre das erstmal Fahrerflucht (wie das dann vor Gericht gewertet wird ist wieder was anders). Auf jeden fall hat dann die Polizei die Nummer des anderen herausgefunden und bei dem angerufen, wir haben uns dann am Auto getroffen und er hat mir schriftlich bescheinigt, dass der Schaden bereits vorher bestand. *puh*