...Rote Blinker die auch richtig rot blinken, waren + sind nur bei Erstzulassung bis ´69 zulässig. Da können wir unsere Baureihe beim besten Willen nicht hindiskutieren... Später ging das noch per Sondereintragung, Hauptsächlich für/bei Amis, aber, wenn der Prüfer wollte, auch bei nicht Amis. Sowohl bei einem meiner Mantas als auch bei meinem damaligen Alltagsauto, einem Audi 90 TD Typ81 waren die komplett roten Rückleuchten `97 oder `98 korrekt eingetragen ("mit rot eingefärbten Rückleuchten, FAZ rot mit Ausnahmegen. § xxxx, Rückfahrscheinwerfer ohne Funktion") Das wurde dann aber immer schwieriger und seit etwa 2004 geht gar nichts mehr. Nichtmal mehr bei Amis (nach 69). Wer die rosa MHWs hübsch findet, soll sich daran erfreuen, mir gefallen die Teile nicht. Ich fahre mit "rot eingefärbten Rückleuchten, Hersteller Sprenz OHG" und damit es korrekt orange blinkt, färbe ich die Blinkerbirnen mit einer Neongelben Revell-Modellbaufarbe. Gruß, Pit