...dem Tüv ist es völlig wurscht ob du überzogen hast. Wenn die HU länger als 2 Monate (also ab dem 3.Monat) überzogen ist, kostet die Prüfung 20,- mehr ("erhöhter Prüfaufwand"). Jeder Prüfer grinst sich einen dabei weil dein Auto nicht strenger als sonst angeschaut werden kann aber so ist es nunmal. Ist als erzieherischer Effekt gedacht. Abmelden würde ich das Fahrzeug nicht weil die Kosten und Mühen für Kurzzeit (zur Vorführung) oder Hängerhandling in keinem Verhältnis stehen zu den "rausgeschmissenen" Kosten für Steuer/Versicherung. Solltest du doch abmelden so musst du sofort am Schalter fragen ob dein Kennzeichen für dich bis zur Wiederanmeldung reserviert bleibt oder ob die Dame da einen Haken im System setzen muß. Da kocht tatsächlich jedes Amt sein eigenes Süppchen. Bei uns wurde eigentlich immer gefragt ob das Fahrzeug bleibt aber weil das wohl zuoft vergessen wurde und einige Halter dann böse wurden, wird aktuell das Kennz. automatisch für 12 Monate reserviert. (es sei denn, man sagt konkret ist nicht nötig, Fahrzeug wird verschrottet/verkauft o.ä.) Abgelaufene HU : erstmal nirgends hinstellen wo es gesehen werden kann (Straße etc.), am besten, auf privaten Grundstück, Garage etc. Zur HU einen Termin machen und sich bestätigen lassen (E-Mail ausdrucken, Zettelchen, etc.). Ich habe noch von keinem Fall gehört wo der Polizist das nicht mit Augenmaß gehandhabt hat. (eventuell möchte er innerhalb einer Zeitfrist den Nachweis über die Vorführung sehen) Ich wäre da dickfällig und würde am Tag X einfach so damit zur HU fahren.