Rein rechtlich gesehen dürfen auch solche Mischfahrwerke gefahren werden, wenn sie eingetragen sind. Und wenn es mit einem Einzelgutachten ist. Ob das dann noch fahrbar ist, wage ich auch leise zu bezweifeln, besonders, wenn das Auto sportlich bewegt wird. Bei dem Teilegutachten für das M-Fahrwerk kann ich deine Zweifel unterstützen, ich glaube auch nicht, dass es dafür ein gesondertes Gutachten gibt. Obwohl es eigentlich eins geben müsste, sonst könnte man es strengenommen ja nicht nachrüsten.