Weil sie es müssen, wenn es notwendig ist, einen Anwalt zu beauftragen? Jetzt mach doch nicht so ein Gewese drum, wurde doch schon alles gesagt, mehrfach sogar. Normalerweise reicht auch ein Kostenvoranschlag seitens BMW. Übersteigt der eine gewisse Summe, kommt ein Gutachter ins Spiel. Soweit ich weiß, ab 1k Euro, kann sich aber auch wieder geändert haben. Ich kann den Anwaltstermin nicht nachvollziehen, es gibt doch noch gar kein Problem? Mein Vorgehen wäre: Der gegnerischen Versicherung unter Beilage des Kostenvoranschlags den Unfall mitteilen, deren Reaktion abwarten. Sofern die Kohle abzgl. MwSt. eintrudelt, selber richten oder freie Werkstatt suchen. Geschieht das nicht, kann gern der Gutachter der gegnerischen Versicherung auftauchen. Bin ich mit dessen Schadenshöhe nicht einverstanden, weil es sich nicht mit der Summe im KVA deckt, nehm ich einen eigenen Gutachter. Wollen die dann nicht zahlen, geh ich zum Anwalt.