wie meinen Vermummungsgebot aber hier mal die Tatsachen: [Darf eine Frau mit Niqāb Auto fahren? Ja, das ist in Deutschland erlaubt. Der Niqāb darf jedoch die Sicht der Fahrzeugführerin nicht behindern (eine Burqa scheidet also aus). Viele Niqābi benutzen zum Autofahren einen Niqāb mit besonders großem Sehschlitz, so dass ihre Sicht nicht eingeschränkt ist. Bei einer Verkehrskontrolle muss die Autofahrerin ihren Niqāb lüften, um den Polizisten eine zwingend erforderliche Feststellung der Identität zu ermöglichen, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht. Bei normalen Verkehrskontrollen liegt es im Ermessen der Polizei, ob der Niqāb zur Feststellung der Identität gelüftet werden muss. Andere Verkehrsteilnehmer haben grundsätzlich nicht das Recht, die Identität einer Person festzustellen. Wenn eine Autofahrerin etwa wegen zu schnellen Fahrens oder wegen des Überfahrens einer roten Ampel geblitzt wird und wegen ihres Niqāb eine sichere Identifizierung nicht möglich ist, kann ein Gericht das Führen eines Fahrtenbuchs anordnen.] Eine Fahrerin aus der näheren Umgebung fährt jeden Tag mit dem Niqab und hat zur Sehhilfe auch noch eine Brille auf. Eine Sturmhaube ist auch nicht verboten, so lange sie nicht die Sicht einengt (s.o.) Die Burka ist nur deswegen verboten, weil sie wegen dem Ganzschleier die Sicht verhindert. Schon möglich, dass sich das demnächst vll. ändert, die CSU ist dran, aber momentan gibt es in D noch kein Verbot der "Verschleierung" von Fahrzeugführern durch Kleidungstücke im Straßenverkehr! Gruß Jochen