so viel Jura wegen der Klima? Lt. BGB war das eine beidseitige Willenserklärung unter falschen Voraussetzungen. Vertrag also eigentlich nicht zustandegekommen. Steht aber im Vertrag nix von der Ausstattung mit Klima drinnen, so liegt auch kein Mangel vor und das Gegenteil zu Beweisen, ist wohl der Haken an der ganzen Angelegenheit. Keine Ahnung, ob es überhaupt viel Papier gegeben hat; immerhin ist auch ein mündlicher Vertrag gültig. Zugesagte Eigenschaften müssen da zwar auch eingehalten werden; aber wo keine Zusage ohne Zeuge, da kein Kläger und kein Richter. Wird sich nur mit einer gütlichen Vereinbarung erledigen lassen, nachdem der TE den auch nicht wieder abgegen will. Gruß Jochen edit: der ZR allein kostet keine 10% vom Kaufpreis