eigenwillig eigentlich nicht! Schließlich handelt es sich ja noch nicht um eine Strafsache. Und wer da das nicht ins Zivilrecht abschiebt, ist/wäre echt blöd. Aufnehmen müssen sie den Tatbestand; Eingreifen aber nicht! Denn das Eingreifen, wenn überhaupt, liegt wahrscheinlich bei den Kollegen vor Ort. Die Anzeige wird aufgenommen und dann an die Kollegen weitergeleitet. Die müssen die dann bearbeiten, den Beschuldigten zu einer Anhörung einladen (welcher er nicht folgen muss) und sich, wenn er kommt, dessen Darstellung der Tatsachen notieren. Dass aus Sicht der Polizei da nix bei rauskommt, kann ich durchaus verstehen. Aussage gegen Aussage, viel Arbeit für nix. Deswegen sag ich ja: einigt euch, denn eine zivilrechtliche Entscheidung wird lang und teuer. Gruß Jochen