auf solchen Landstraßen, die weitgehend 4-spurig ausgebaute Bundesstraßen sind, gilt grundsätzlich auch die Begrenzung auf 100kmh. Stehen dort Schilder mit 120kmh oder 140kmh, so sind dies immer Höchstgeschwindigkeiten, die an gegebenen Streckenabschnitten gefahren werden dürfen. Begrenzungsschilder auf Autobahnen werden grundsätzlich alle 2 km wiederholt; sonst hätte jemand ja keine Chance, der einmal das Schild übersehen hat oder es nicht sehen konnte, weil ihm z.B. ein Lkw die freie Sicht darauf genommen hatte. Die Aufhebung einer Begrenzung wird allerdings nicht wiederholt! Gruß Jochen