"wo kein Kläger, da kein Richter"! ergo: wo ein Kläger, da ein Richter. So einfach stellt sich die Sache dar. Nun ist Anzeige gestellt worden; also Klage. Die Mühlen der Verwaltung mahlen zwar sehr langsam, aber sie tun es; meistens jedenfalls. Deswegen kann es nur wichtig sein, das erste Mahlwerk abzustellen. Ob dazu ein Anwalt nötig ist? Wenn ja, dann bitte nur mit dem Berechtigungsschein, den das Amtsgericht für AL ausstellt! Allein der Verdacht auf Schwarzarbeit lässt alle Alarmglocken klingeln ..... und das sollte man tunlichst vermeiden. Gruß Jochen PS: ich kenne einige "Hartzer", die ihren Lebensstandard in handwerklichen Tätigkeiten auf Nettolohn und mehr erweitert haben.