bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wird sich da nix tun; immerhin fährt der @TE ja bereits auf "falschen" Felgen herum. Beim TÜV könnte es sein, dass der Prüfer evtl. den Unterschied zwischen 325i und iX bemerkt und das Babberl verweigert. Solange aber da nichts im Radhaus schleift, die Felgen/Reifen nicht überstehen, wird auch das kein Problem sein. Zumal ja wirklich in den Papieren nur die Felgengrößen, nicht aber deren ET angegeben ist und es sich um originale BMW-Felgen handelt. Gruß Jochen