tja, wo kein Kläger, da kein Richter und wo keine Gesetze, da keine Urteile! Da aber so eine Dashcam keine Daueraufzeichnung ist und wohl kaum für ein Video einer einzigen Person taugt, dürfte die Frage der Rechtmäßigkeit nur dann angezweifelt werden, wenn die Aufnahmen ins Netz gestellt werden. Alles andere ist privat und da gibt es Gesetze! Gruß Jochen