1. Was soll denn immer das "Gefasel" von wegen dass der Halter zahlt? Es gibt in D keine Halterhaftung im Verkehr - nur einige Kleinigkeiten was den ruhenden Verkehr betrifft. Wenn Delpfie ankreuzt, sie war es nicht und weiß/sagt nicht, wer gefahren ist, dann mag es zwar sein, dass ein unaufmerksamer Sachbearbeiter ihr das Routineschreiben zuschickt, dass man das nicht glaubt und sie zahlen soll, aber das ist sofort vom Tisch wenn sie dann das Foto anfordert und man dadurch merkt, dass der Halter für die 5 Tage nicht der Fahrer gewesen sein kann. 2. Über die Verjährung rettet man sich nur gaaaanz ganz selten. Jedes Schreiben setz die wieder außer Kraft und es gilt das Datum des Schreibens. Und glaubt mir, wenn die Verjährung am 21.7. enden würde und man am 28.7. erst Post bekommt, ist die garantiert auf den 20.7. datiert. 3. Das Problem ist, dass die - weils um Punkte geht - auch mal nachgucken, wem das Auto vorher war und dann ggf. mal mit dem Foto in dessen näherer Umgebung hausieren gehen. 4. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe ist, definitiv abzustreiten dass man gefahren ist (ggf. mit nem Verweis "Foto prüfen" ) und dann anzugeben dass man nicht mehr weiß, wer gefahren ist, weil es an dem Tag einige Probefahrten gab, da das Auto verkauft werden solle. Dass man sich da nicht jeden Namen merkt, wenn man den BPA zur Sicherheit einbehält ist logisch. GH