ich kann mich nur wiederholen: auf fragen von bullen antwortet man nicht. man kann höhstens sagen, man antwortet auf keine oder dass man es nicht weiss. das war es dann gewesen. ohne beweis können sie dir gar nichts. wenn sich ein nachbar beschwert hat und du dich sturstellst, können die dir doch gar nichts machen. welche beweise haben sie dafür, dass 1. die maschine nicht gedrosselt oder sonstwie getunt ist? 2. du die vermeintlich nicht gedrosselte maschine im öffentlichen verkehrsraum in betrieb genommen hast? an deiner stelle würde ich meine aussage wiederrufen, und aussagen, dass du die maschine nicht ohne drossel im öffentlichen verkehrsraum in betrieb genommen hast. diese aussage kann unmöglich widerlegt werden, denn niemand ist in der lage, das gegenteil stichhaltig zu beweisen. selbst wenn sie den karren beschlagnahmen und zum tüv fahren, bedeutet das noch gar nichts. du kannst immer sagen, du hast den drosselsatz zwar ausgebaut, die maschine in dem zustand jedoch nicht in betrieb genommen. wenn du einen schlechtgelaunten richter erwischst und die sachlage so bleibt wie sie ist, kann das unter umständen den verlust des lappens bedeuten.