er muss ja nichts zugeben, denn die behörde hat die informationen bereits, deswegen muss er ja stellung beziehen. lest doch mein posting mit dem wortlaut des § 7 Abs. 5 LuftSiG. dort ist es erklärt. die behörde hat aufgrund der ihr vorliegenden informationen bereits zweifel an seiner eignung und gibt ihm hier die gelegenheit, zu diesen informationen wahrheitsgemäß stellung zu nehmen oder es zu unterlassen. wenn alles in ordnung wäre, müsste er sich gar nicht äußern. wenn die sicherheitsüberprüfung tatsächlich auf höhster ebene gelaufen ist, so wie steff das mitgeteilt hat, dann haben die absolut alle infos über ihn. eröffnete ermittlungsverfahren, sachen die vor die staatsanwaltschaft gekommen sind, vorstrafen, akteneinträge diverser behörden usw. die wissen sogar wann und wo er mal ohne fahrschein gefahren ist. er soll sich nicht rechtfertigen, darum geht es hier nicht. er muss versuchen, glaubhaft darzustellen, dass seine vergangenheit, von der die hier zuständige behörde bereits kenntnis erlangt hat, seine eignung für die von ihm angestrebte stellung nicht ausschließt.